Anfrage betreffend VR-Mandat bei der Firma VRSG

Anfrage von Stefan Basler vom 13. Oktober 2016

Aus der Erfahrung von der letzten Legislatur und der Vergangenheitsbewältigung in der jetzigen betreffend IT, muss ich leider feststellen, dass in der Verwaltung, aber auch im Stadtrat zu wenig Sachkenntnisse vorhanden waren. Bestes und offensichtlichstes Beispiel für Versagen betreffend Kontrolle und Hinterfragen ist der Serverraum der Stadt Bülach. Leider wurden in der Vergangenheit gewisse Sachverhalte nicht wirklich hinterfragt und ich befürchte, dass es sich mit dem VR-Mandat ähnlich verhält, daher diese Anfrage an den Stadtrat.

  1. Hat der Stadtrat die rechtlichen Risiken bedacht, die mit einem Verwaltungsmandat einhergehen?
  2. Hat der Stadtrat die Interessenkonflikte bedacht, die entstehen, wenn der Stadtschreiber im Verwaltungsrat eines Lieferanten einsitzt?
  3. Wird dem Gemeinderat Einsicht in das Sitzungsprotokoll des Stadtrates und den SRB gewährt in welchem der Beschluss gefasst wurde, dass der Stadtschreiber das VR-Mandat annehmen kann?
  4. Wird die Entschädigung des VR-Mandats an die Stadtkasse abgeführt? Wenn nein, warum nicht?