Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:

  1. Die Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds wird gestützt auf Art. 19 der Gemeindeordnung der Stadt Bülach vom 27. September 2020 und auf § 23 des kantonalen Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) vom 28. Oktober 2019 erlassen.

Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen
Referendum.