Kommunaler Teilrichtplan Siedlung - Umsetzung der Motion von Andres Bührer

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Festsetzung des kommunalen Teilrichtplans Siedlung - Angestrebte Nutzungsdichten und Handlungsräume umfassend:
    - Plan 1:10‘000, datiert 22. September 2020
    - Festlegungen mit Erläuterungen gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV), datiert 22. September 2020
  2. Sofern sich als Folge von Auflagen im Genehmigungsverfahren Änderungen an diesem kommunalen Teilrichtplan Siedlung – Angestrebte Nutzungsdichten und Handlungsräume als notwendig erweisen (konkrete Anweisungen ohne planerischen Ermessenspielraum), ist der Stadtrat ermächtigt, diese in eigener Kompetenz vorzunehmen.
  3. Die Motion von Gemeinderat Andres Bührer und Mitunterzeichnende betreffend „Richtplan Siedlung“ wird mit Vorliegen des Siedlungsrichtplan als erledigt abgeschrieben.

Der Festsetzungsbeschluss unterliegt, gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung, der fakultativen Abstimmung.