Gesamtplanung Areal Grampen - Umzonung
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:
- Die Umzonung der beiden Grundstücke Nrn. 1400 und 1401 (Doppel EFH Erachfeldstrasse 12/14) wird festgesetzt.
- Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
- Die Fläche der Umzonung setzt sich aus den Grundstück Nrn. 1400 (543 m²) und 1401 (452 m²) für eine Gesamtfläche von insgesamt 995 m2 zusammen.