Gesamtplanung Areal Grampen - Umzonung

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:

  1. Die Umzonung der beiden Grundstücke Nrn. 1400 und 1401 (Doppel EFH Erachfeldstrasse 12/14) wird festgesetzt.
  2. Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
  3. Die Fläche der Umzonung setzt sich aus den Grundstück Nrn. 1400 (543 m²) und 1401 (452 m²) für eine Gesamtfläche von insgesamt 995 m2 zusammen.