Veranstaltung / Temporäre Sperrung des Bergkapellweges, zwischen den Liegenschaften 8 und 10, Sa. 15. Juli 2023, 15.00 bis 24.00 Uhr

Strassenfest, privater Anlass gemäss Aktion der Stadt Bülach «Strassenfestival»

8180 Bülach, Bergkapellweg, Sperrung zwischen den Liegenschaften Nr. 8 und Nr. 10 (Fahrverbot).

Samstag, 15. Juli 2023, 15.00 – ca. 24.00 Uhr.

In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationverordnung vom 21. November 2001.

Am Samstag, 15. Juli 2023, 15.00 – ca. 24.00 Uhr findet am Bergkapellweg ein Strassenfest statt. Die Strasse wird zwischen den Liegenschaften Nr. 8 und Nr. 10 für den Anlass gesperrt.

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.

Publikationsdatum, 24. März 2023

Kontaktstelle

Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
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Tel. 044 863 13 00
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