Veranstaltung / Tag der Angehörigen, Waffenplatz Bülach, Einbahnverkehr und Parkplätze an der Höhragenstrasse, Sa. 1. April 2023
Tag der Angehörigen, Waffenplatz Bülach, Einbahnverkehr und Parkplätze an der Höhragenstrasse
8180 Bülach, Höhragenstrasse, zwischen Grenzstrasse und Müliweg, Fahrtrichtung stadteinwärts
Samstag, 1. April 2023, 07.00 – ca. 17.00 Uhr
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001
Am Samstag, 1. April 2023, 07.00 – ca. 17.00 Uhr findet in der Kaserne Bülach der Tag der Angehörigen statt. Die Höhragenstrasse wird zwischen Grenzstrasse und Müliweg wird einseitig als Parkplatz genutzt.
Aus diesem Grunde ist die Höhragenstrasse, zwischen Grenzstrasse und Müliweg, nur im Einbahnverkehr befahrbar (Fahrtrichtung stadteinwärts). Eine Umleitung wird signalisert.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.
Publikationsdatum, 7. März 2023
Kontaktstelle
Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 00
stadtpolizei@buelach.ch