Veranstaltung, Temporäre Sperrung der Strasse "im Cholplatz" Höhe Nr. 5, Samstag, 2. September 2023, ca. 12.00 - 00.00 Uhr
Strassenfest, privater Anlass gemäss Aktion der Stadt Bülach «Strassenfestival»
8180 Bülach, Im Cholplatz, Sperrung und Parkverbot Höhe Liegenschaft<br /> Haus-Nr. 5
Sa. 2. September 2023, von 12.00 bis 00.00 Uhr (Strassenfest)
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001.
Am Samstag, 2. September 2023, ab 12.00 bis ca. 00.00 Uhr findet an der Strasse «Im Cholplatz» ein Strassenfest statt. Die Strasse wird auf der Höhe der Liegenschaft Nr. 5 gesperrt.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.
Publikationsdatum, 17. August 2023
Kontaktstelle
Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
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Tel. 044 863 13 00
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