Veranstaltung / Sperrung der Höhragenstrasse (Müliweg bis Grenzstrasse), So. 29. Januar 2023, von ca. 06.00 bis ca. 17.00 Uhr
Sperrung der Höhragenstrasse (Müliweg bis Grenzstrasse)
So. 29. Januar 2023 von ca. 06.00 bis ca. 17.00 Uhr
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationverordnung vom 21. November 2001
Am So. 29. Januar 2023 findet bei der Kaserne Bülach und in der Umgebung die traditionelle Unterlandstafette statt. Die Höhragenstrasse wir als Wettkampfstrecke für mehrere Disziplinen genutzt und muss deswegen gesperrt werden.
Verkehrsanordnung
Signalisation
Signal 2.01, Allgemeines Fahrverbot, an folgenden Orten:
- Höhragenstrasse, Höhe Müliweg, Rtg. stadtauswärts
- Höhragenstrasse, Höhe Grenzstrasse, Rtg. stadteinwärts
Ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge der Armee, Fahrzeuge des Veranstalters für den Streckenunterhalt und die Anwohner der Liegenschaften Höhragenstrasse 41 und 61
Signal 4.09, Sackgasse
- Grenzstrasse, unmittelbar nach Aus-/Einfahrt A51 Bülach Süd, Rtg. Zürich
Eine Umleitung wird signalisiert.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.
Publikationsdatum, 7. Dezember 2022
Kontaktstelle
Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 00
stadtpolizei@buelach.ch