Veranstaltung / «Lange Nacht der Kirchen», Sperrung der Hans-Haller-Gasse (Gerbe-/ bis Marktgasse), 2. Juni 2023, 16.00 - 00.00 Uhr
Veranstaltung «Lange Nacht der Kirchen»
Sperrung der Hans-Haller-Gasse (Gerbe-/ bis Marktgasse) / Parkverbote: Hans-Haller-Gasse/Pfarrplatz Feld Nr. 2 – 13, während der Veranstaltung.
Freitag, 2. Juni 2023, 16.00 – 00.00 Uhr
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001
Verkehrsanordnung
Am Freitag, 2. Juni 2023, von 16.00 – 00.00 Uhr findet bei der reformierten Kirche, Hans-Haller-Gasse und Pfarrplatz die Veranstaltung «Lange Nacht der Kirchen» statt. Die Hans-Haller-Gasse wird zwischen Gerbe-/ Marktgasse für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkfelder auf dem Veranstaltungsareal ist nicht gestattet.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.
Publikationsdatum, 9. März 2023
Kontaktstelle
Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 00
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