Temporäre Verkehrsanordnung / Veranstaltung, Sperrung Hans-Haller-Gasse/Pfarrplatz, Do. 6. Juli 2023, 18.00 – ca. 22.00 Uhr

Sperrung der Hans-Haller-Gasse (Gerbe-/ bis Marktgasse) / Parkverbote: Hans-Haller-Gasse/Pfarrplatz Parkfelder Nr. 2 – 13

Do. 6. Juli 2023, 18.00 – ca. 22.00 Uhr

Ausweichdatum: Do. 13. Juli 2023, 18.00 – ca. 22.00 Uhr

In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001

Verkehrsanordnung
Infolge des «Sommerkonzertes der Stadtmusik Bülach» wird die Hans-Haller-Gasse (Marktgasse - Gerbegasse) am Do. 6. Juli 2023, von 18.00 – ca. 22.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkfeldern im Veranstaltungsareal ist verboten. Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung auf den Do. 13. Juli 2023 verschoben.

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse des Anlasses.

Publikationsdatum, 22. Mai 2023

Kontaktstelle

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Allmendstrasse 4a
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Tel. 044 863 13 00
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