Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Riedweg, Wisentalstrasse und Im Cholplatz: Erhöhung Verkehrssicherheit

Der Stadtrat hat Anfang 2016 eine von 104 Personen unterzeichnete Petition entgegen genommen. Sie fordert Massnahmen, die die Verkehrssicherheit bei den Strassen Riedweg, Wisentalstrasse und im Cholplatz erhöhen. Ein ortsansässiges Ingenieurbüro hat ein Vorprojekt ausgearbeitet. Dieses sieht bauliche und signalisationstechnische Massnahmen vor. Im Januar 2017 hat sich die Bevölkerung zum Vorprojekt geäussert. Es hat viele positive und vereinzelt kritische Stellungnahmen gegeben. Der Stadtrat hat nun entschieden, die Massnahmen umzusetzen. Er hat dafür einen Kredit von 75 000 Franken bewilligt und die Arbeiten vergeben. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen liegt ab 21. Juli 2017 während 60 Tagen zur Einsichtnahme auf (vgl. separate Publikation). Die baulichen Massnahmen werden nach den Sommerferien realisiert. Für die Anpassungen der Markierungen ist eine separate Publikation notwendig.

Neubau Reservoir Neubruch, Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Die Stadt Bülach bezieht ihr Wasser aus den Grundwasserpumpwerken Stadtforen im Rafzerfeld und Herrenwis in Bülach. Sie versorgt zudem mehrere Nachbargemeinden. Von den Grundwasserpumpwerken aus wird das Wasser in die Reservoire befördert und gelangt von dort in die Haushalte. Gemäss dem Generellen Wasserversorgungsprojekt 2012 ist das Speichervolumen im Reservoir Neubruch um 400 m3 zu erhöhen. Das vergrösserte Speichervolumen wird durch den Neubau des Reservoirs Neubruch an erhöhter Lage erreicht. Eine neue Hauptleitung Richtung Gemeindegrenze Bachenbülach/Winkel verbessert deren Versorgungssicherheit und den Löschwasserschutz. Mit dem Neubau wird sichergestellt, dass die Bevölkerung von Bülach und den angeschlossenen Nachbargemeinden langfristig und sicher mit ausreichend Wasser in guter Qualität versorgt wird.

Der Stadtrat hat das Bauprojekt festgesetzt und beantragt dem Gemeinderat einen Kredit von 3,15 Millionen Franken zu genehmigen. Die Gemeinden Bachenbülach und Winkel haben dem Projekt zugestimmt und beteiligen sich mit einem pauschalen Beitrag an den Investitionskosten. Der Bau des neuen Reservoirs samt Hauptleitung ist 2018/2019 vorgesehen.
Antrag und Weisung an den Gemeinderat am Ende der Seite

Mettmenrietstrasse: Ersatz Wasserleitung

Die Wasserleitung in der Mettmenrietstrasse ist im Abschnitt Zürich- bis Grundstrasse rund 50 Jahre alt. Im vergangenen Jahr ist es zu mehreren Rohrbrüchen gekommen. Die Wasserleitung ist deshalb auf der gesamten Länge zu ersetzen. Der Stadtrat hat das Projekt festgesetzt und den erforderlichen Kredit von 195 000 Franken genehmigt. Die Bauarbeiten hat er der Kern Strassenbau AG (Bülach) vergeben; die Rohrlegearbeiten der Peter Alber AG (Höri ZH). Die Realisierung erfolgt koordiniert mit dem Ersatz der Wasserleitung im Moritz-Meyer-Weg im Sommer/Herbst 2017.

Witenwisen: Verlegen der Regenabwasserleitung

Auf dem Grundstück Kat.-Nr. 8819 werden drei Mehrfamilienhäuser samt Unterniveaugarage erstellt. Daher ist die Regenabwasserleitung zu verlegen. Mit dem Grundeigentümer ist ein angemessener Kostenteiler vereinbart. Der Stadtrat hat das Projekt sowie den dazugehörigen Dienstbarkeitsvertrag genehmigt, einen Kredit von 100 000 Franken bewilligt und die Arbeiten vergeben. Die Realisierung erfolgt abgestimmt auf den Zeitplan des Hochbauvorhabens im Sommer 2017.

Neue Gebührenverordnung, Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Mit der Totalrevision des Gemeindegesetzes wird auch die kantonale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (VOGG) per 1. Januar 2018 aufgehoben. Damit fehlt ab diesem Zeitpunkt für einen Teil der kommunalen Gebühren eine genügende Rechtsgrundlage. Die Gemeinden haben daher selbst kommunale Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit sie rechtsgültig Gebühren erheben dürfen.

Für die Stadt Bülach liegt eine neue Gebührenverordnung vor. Sie regelt die Grundsätze für die Gebührenerhöhung. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Gebührenverordnung per 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Die neue Gebührenverordnung sieht vor, dass weiterhin der Stadtrat die Details, insbesondere die Höhe der Tarife, regelt.
Antrag und Weisung an den Gemeinderat am Ende der Seite

Kindergarten Bergli: Renovation und Anbau

Die Platzverhältnisse im 1952 erbauten Kindergarten Bergli sind prekär. Aufgrund der wachsenden Schülerzahl mussten auf das Schuljahr 2017/18 zwei neue Kindergartenklassen eröffnet werden. Eine dieser Klassen wird ab August 2017 im Kindergarten Bergli geführt. Somit gehen dort ab dem neuen Schuljahr doppelt so viele Kinder in den Kindergarten wie bisher. Gruppenräume, z.B. für Unterricht Deutsch als Zweitsprache, werden fehlen. Die sanitären Anlagen und die Elektroinstallationen stammen ebenfalls aus dem Baujahr 1952 und entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Zudem weist der Kindergarten Bergli einen hohen Wärmeenergieverbrauch auf, der über der Norm für gleichwertige Bauten liegt.

Für Juli bis Oktober 2018 sind folgende Sanierungen vorgesehen: Verkleiden der Gebäudefassade mit einer Aussenwärmedämmung, Renovation der WC- und der sanitären Anlagen sowie der Elektroinstallationen, Anbau eines Gruppen- und Materialraums.

Der Stadtrat hat das Projekt genehmigt und dafür einen Kredit von 543 000 Franken bewilligt. Die wärmetechnische Sanierung und die Renovation der WC-Anlagen sind gebundene Ausgaben und liegen in der Kompetenz des Stadtrats. Der Anbau eines Gruppenraums, dessen Kredit ebenfalls vom Stadtrat bewilligt worden ist, erfolgt vorbehältlich der Genehmigung des Budgets 2018 durch den Gemeinderat.

Hotel/Restaurant Zum Goldenen Kopf: Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat für die Instandhaltung der Hotelzimmer im Hotel/Restaurant Zum Goldenen Kopf einen Kredit von 1,046 Millionen Franken zu genehmigen. Das Renovieren der Zimmer garantiert den Werterhalt und unterstützt, dass die Hotellerie gewinnbringend bewirtschaftet werden kann.

Das Hotel/Restaurant zum Goldenen Kopf ist ein wichtiger Bestandteil der Bülacher Altstadt und trägt wesentlich zu deren Erscheinungsbild bei. Der Goldene Kopf wirkt über die Stadtgrenzen hinaus als Imageträger der Stadt. Mit der Instandhaltung des Hotels/Restaurants trägt die Stadt dazu bei, dass die denkmalgeschützte Liegenschaft mitten in einer aktiven und attraktiven Altstadt erhalten bleibt.

Das Hotel/Restaurant Zum Goldenen Kopf ist letztmals in den Jahren 1993 bzw. 1998/1999 renoviert worden. Ohne weitere Sanierung droht dem Betrieb eine tiefere Klassifizierung.

Antrag und Weisung an den Gemeinderat am Ende der Seite

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat acht Einbürgerungsanträge ausländischer Staatsangehörigen behandelt. Er hat sämtlichen Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchstellenden stammen aus Afghanistan, Deutschland, Italien, dem Kosovo, Mazedonien, Serbien und der Ukraine.

Pascal Sidler
Stadtschreiber-Stv.
E-Mail