Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Einführung neue Rechnungslegung „HRM2“: Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, dass im Rahmen der Einführung der neuen Rechnungslegung „HRM2“ das Verwaltungsvermögen für die Eingangsbilanz per 1. Januar 2019 neu bewertet wird.

Auf Basis des neuen Gemeindegesetzes hat der Kantonsrat am 7. November 2016 die neue Gemeindeverordnung genehmigt. Diese regelt in der Hauptsache die Vollzugsvorschriften zur Haushaltführung und die Einführung der neuen Rechnungslegung HRM2 auf den 1. Januar 2019. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, das Verwaltungsvermögen unter Berücksichtigung der Anschaffungs- und Erstellungskosten neu zu bewerten. In Zukunft wird das Verwaltungsvermögen linear nach dem Nutzwert und nicht mehr degressiv nach finanzrechtlichen Kriterien abgeschrieben. Die Neubewertung unterstützt massgeblich das Ziel, ein möglichst transparentes Bild über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abzugeben.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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