Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Petitionen der Beobachter-Stadt-Bülach BSB beantwortet
Die Beobachter-Stadt-Bülach BSB haben am 11. November 2016 die Petitionen „Abschaffung Abgangsentschädigungen“ und „Keine Überstunden-Entschädigung für höhere Kader“ eingereicht. Der Stadtrat hat die Petitionen fristgerecht beantwortet:
- "Abschaffung Abgangsentschädigungen“
Die Unterzeichnenden fordern, dass die Stadt Bülach keine Abgangs-Entschädigungen an städtische Angestellte bei normalen Kündigungen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet.
Der Stadtrat geht davon aus, dass mit dem in der Petition verwendeten Begriff „Abgangsentschädigung“ sogenannte Abfindungen gemeint sind. Zu gewährende Abfindungen gemäss Personalgesetzt können nicht abgeschafft werden. Gemäss §26 des Personalgesetzes des Kantons Zürich haben Angestellte Anspruch auf eine Abfindung, wenn ihre Arbeitsstelle durch den Arbeitgeber ohne das Verschulden der Angestellten aufgelöst wird. Die Stadt Bülach hat in den letzten Jahren nur in drei begründeten Fällen eine Abfindung gewährt. Bei allen Fällen wurde das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen mittels einer Aufhebungsvereinbarung aufgelöst. Dies unter Einhaltung der personalgesetzlichen Bestimmungen. Mit dem Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen haben für alle Beteiligten kostspieligere Verfahren vermieden werden können; dies auch im Sinne der Steuerzahler.
Die Stadt Bülach hat bei ordentlichen (oder wie die Petitionäre schreiben „normalen“) Kündigungen durch die Angestellten noch nie eine Abfindung ausgerichtet und wird das auch weiterhin nicht tun. Auch bei Kündigung des Anstellungsverhältnis durch die Stadt Bülach infolge mangelnder Leistung oder mangelndem Verhalten werden keine Abfindungen gewährt. - „Keine Überstunden-Entschädigung für höhere Kader“
Die Unterzeichnenden fordern, dass Abteilungsleiter und höhere Funktionen kein Entgelt für geleistete Überstunden beziehen. Solche sind, soweit sie nicht kompensiert werden können, im Salär inbegriffen.
Der Stadtrat geht davon aus, dass unter dem von den Petitionären verwendeten Begriff „Höhere Kader“ die Mitglieder der Geschäftsleitung (Stadtschreiber und Abteilungsleiter) gemeint sind.
Die Anstellungsbedingungen der Stadt Bülach basieren auf den personalgesetzlichen Vorgaben und den städtischen Reglementen. Die Regelungen sind für alle Mitarbeitenden der Stadt Bülach gleich. Den Abteilungsleitenden (höheres Kader gemäss Petition) der Stadt Bülach wird bereits heute keine Überzeit ausbezahlt. In Ausnahmefällen und nach jeweiliger Genehmigung durch den Stadtrat wird lediglich im Rahmen der Jahresarbeitszeit geleistete Mehrzeit ausbezahlt. Dies aber nur dann, wenn eine Kompensation aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Diese Praxis entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Reglementen und wird auch in Zukunft so gehandhabt.
Postulat betreffend Nutzung der Öltankräume im Schulhaus Lindenhof
Gemeinderat Frédéric Clerc reichte namens der Fachkommission II am 19. September 2016 ein Postulat betreffend „Nutzung der Öltankräume im Schulhaus Lindenhof“ ein. Der Stadtrat hat das Postulat fristgerecht beantwortet. Die Antwort des Stadtrats steht unter www.buelach.ch/gemeinderat (Überwiesene Vorstösse) zur Verfügung.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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