Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Ersatzwahl Gemeinderat
Als Mitglied des Gemeinderats für den per 30. Juni 2017 zurücktretenden Jürg Rothenberger (Liste FDP) hat der Stadtrat per 1. Juli 2017 Britta Müller-Ganz gewählt. Der Stadtrat verdankt Jürg Rothenberger seine Mitarbeit im Gemeinderat bestens.
Gebrauch des Gemeindewappens
Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen. Das Gesetz regelt unter anderem, dass Gemeindewappen nur von der Gemeinde selbst gebraucht werden dürfen. Gemeinden können jedoch den Gebrauch ihrer Wappen durch andere Personen vorsehen.
Das Bülacher Wappen oder Teile davon finden sich seit Jahren in verschiedenen Vereinslogos. Die Bülacher Vereine leisten einen enormen Beitrag an das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Bülach. Sie erbringen Freiwilligenarbeit und engagieren sich für den Nachwuchs. Sie sind ein wichtiger Teil Bülachs und sollen das Bülacher Wappen selbstverständlich auch in Zukunft nutzen können. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, dass das Wappen der Stadt Bülach und mit ihm verwechselbare Zeichen durch andere Personen über das Bundesrecht hinaus verwendet werden können. Es sei denn, der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht. Personen, Vereine und andere Institutionen, die das Gemeindewappen neu verwenden wollen, haben vorgängig beim Stadtpräsidenten und beim Stadtschreiber um Zustimmung zu ersuchen.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber