Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Organisationsentwicklung Politik, Revision Entschädigungsverordnung (EVO)
Am 2. November 2016 hat der Stadtrat einen Vorschlag für ein neues Organisationsmodell Stadtrat zur Vernehmlassung in den politischen Parteien verabschiedet. Bis zum 31. Januar 2017 äusserten sich alle Parteien zum Modell. Aufgrund dieser Rückmeldungen hat der Stadtrat das Modell angepasst: Anstelle von Teilämtern sieht der überarbeitete Vorschlag vor, die Stadtrats-Mandate weiterhin als Nebenämter zu führen und diese mit definierten Pensen zu ergänzen. Die Höhe der Pensen und der Entschädigung wurden reduziert. Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, dass Klarheit darüber herrscht, was es heisst, ein Stadtrats-Mandat innezuhaben. Und er sieht sich in der Verantwortung, die Entschädigung für die Exekutive den Aufgaben gerecht und angemessen zu regeln. Die Ergänzung der Nebenämter mit definierten Pensen und die Anpassung der Entschädigung machen eine Änderung der EVO notwendig. Am 22. März 2017 hat der Stadtrat Antrag und Weisung zur Revision über die Entschädigungsverordnung zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Vorgesehen ist die Umsetzung auf Beginn der Legislatur 2018–2022.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die revidierte EVO zu genehmigen.
Antrag und Weisung an den Gemeinderat
Zentrales Verwaltungsgebäude (ZVG) Sechtbach
- Baukredit: Antrag und Weisung an den Gemeinderat
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat er möge den Beschluss fassen, dass den Stimmberechtigten für den Bau des ZVG ein Kredit von 27,9 Millionen Franken zur Abstimmung unterbreitet wird. Im Juli 2013 reichte ein Initiativkomitee die Volksinitiative „Stadthaus Sechtbach“ ein. Im September 2014 sprachen sich die Stimmberechtigten für den Standort „Sechtbach“ aus. Dort sollen die nicht standortgebundenen Verwaltungsteile zentralisiert werden. Um ein attraktives und wirtschaftliches Projekt zu erreichen, wurde ein mehrstufiger Gesamtleistungsstudienauftrag durchgeführt. Im Dezember 2016 wählte der Stadtrat das Siegerprojekt. Mit dem Siegerprojekt werden die gesteckten Ziele erreicht: ein Zweckbau mit einem Baukredit unter 30 Millionen Franken, mittelfristige jährliche Kosteneinsparungen von mindestens 1,1 Millionen Franken, optimierte Betriebsabläufe und ein attraktiver Begegnungsraum rund um das ZVG.
Beschliesst der Gemeinderat bis am 26. Juni 2017, können die Stimmberechtigten am 24. September 2017 über den Baukredit befinden.
Antrag und Weisung an den Gemeinderat - Bauherrenvertretung
Im vergangenen Jahr hat der Stadtrat entschieden, für die Realisierung des ZVG eine externe Bauherrenvertretung zu beauftragen. Aufgrund einer Submission hat der Stadtrat die Basler + Hofmann AG (Zürich) mit der Bauherrenvertretung beauftragt. Vorbehalten der Rechtskraft, der Finanzierung und der Kreditzusage durch den Gemeinderat und der Volksabstimmung.
Fussballanlage Gringglen, Kreditabrechnung
Am 31. August 2015 hat der Gemeinderat einen Kredit von 484 000 Franken für den Ersatz des Naturrasens auf dem Platz 1, des Tribünenbereichs sowie der Bandenanlage der Fussballanlage Gringglen genehmigt. Die Abrechnung schliesst mit Kosten von 497 000 Franken ab. Der Kredit wird damit um 13 000 Franken überschritten. Die Mehrkosten sind auf höhere Aufwendungen bei verschiedenen Arbeiten zurückzuführen. Aus dem kantonalen Sportfonds ist ein Beitrag von 48 000 Franken zugesichert. Dadurch beträgt die Nettobelastung für die Stadt Bülach 449 000 Franken. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Kreditabrechnung und den entsprechenden Nachtragskredit zu genehmigen.
Antrag und Weisung an den Gemeinderat
Anpassung der Gebührenansätze im Geschäftsfeld Sicherheit
Veranstaltungsgesuche sind der Stadtpolizei vier Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. Bei nicht rechtzeitig eingereichten Gesuchen wird ein Expresszuschlag von 60 Franken erhoben. Der Aufwand für das Prüfen von Veranstaltungsgesuchen und das Ausstellen der Bewilligung ist, je nach Art und Grösse der Veranstaltung, unterschiedlich. Aus diesem Grund werden die Fristen und die Expresszuschläge angepasst und abgestuft. Neu gelten folgende Abstufungen:
- Veranstaltungen bis 100 Personen weniger als 3 Werktage vor dem Anlass: Fr. 60.00
- Veranstaltungen bis 300 Personen weniger als 5 Werktage vor dem Anlass: Fr. 80.00
- Veranstaltungen über 300 Personen weniger als 4 Wochen vor dem Anlass: Fr. 100.00
Bäretsmoos - Frohaldenstrasse und Im Stubenchlaus: Wasserleitungen und Abwasserkanalisation
Der Gemeinderat hat für den Neubau der Wasserleitung Bäretsmoos bis Frohaldenstrasse einen Kredit von 490 000 Franken bewilligt. Zudem hat der Stadtrat für den Ersatz der Wasserleitung Im Stubenchlaus einen Kredit von 190 000 Franken genehmigt. Aufgrund einer Submission hat der Stadtrat die Bauarbeiten der Kern Strassenbau AG (Bülach) und die Rohrlegearbeiten der Peter Alber AG (Höri ZH) vergeben. Gleichzeitig mit den Bauarbeiten für die beiden Wasserleitungen ersetzt die EKZ die Werkleitungen in diesem Abschnitt. Hierzu gehört auch die Strassenbeleuchtung. Der Stadtrat hat für den Ersatz und die Ergänzung der Strassenbeleuchtung Im Stubenchlaus einen Kredit von 135 000 Franken bewilligt. Die Arbeiten starten im Frühjahr 2017. Im Weiteren hat der Stadtrat für die Innensanierung der Mischabwasserkanalisation Im Stubenchlaus, Abschnitt Frohaldenstrasse bis Liegenschaft Im Stubenchlaus 3, einen Kredit von 100 000 Franken bewilligt. Die Arbeiten hat er der Arpe AG (Winterthur) vergeben. Die Realisierung ist im Sommer 2017 vorgesehen.
Quellen Rischberg und Wagenbrechi, Ersatz der Quellwasserleitungen
Die Quellen Rischberg und Wagenbrechi versorgen den Heimgarten mit Wasser. Bei der Quelle Rischberg ist die Zuleitung und bei der Quelle Wagenbrechi die Ableitung defekt. Damit die Quellen weiterhin genutzt werden können, sind beide Leitungen zu ersetzen. Der Stadtrat hat dafür einen Kredit von 125 000 Franken bewilligt und die Arbeiten vergeben. Die Arbeiten beginnen im Frühjahr 2017.
Abwasserleitungen, Kanal-TV-Aufnahmen
Die Mökah AG (Henggart ZH) reinigt und spült gemäss einem Vertrag aus dem Jahr 1991 die öffentlichen Abwasserleitungen in Bülach. Aufgrund des Wachstums der Stadt Bülach und der veränderten Randbedingungen ist der Generelle Entwässerungsplan (GEP) zu aktualisieren. Dafür sind die Leitungen mittels Kanal-TV aufzunehmen und vorgängig zu spülen. Für diese Arbeiten ist eine Submission im offenen Verfahren durchgeführt worden. Den Zuschlag für das Spülen und die Kanal-TV-Arbeiten im Betrag von rund 563 000 Franken hat die Mökah AG erhalten, welche das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht hat. Der Aufwand für das Spülen in den nächsten acht Jahre beträgt rund 395 000 Franken; jener für die Kanal-TV-Aufnahmen rund 168 000 Franken. Der Stadtrat hat für die zulasten des GEP anfallenden Arbeiten einen weiteren Kredit von 210 000 Franken bewilligt. Darin enthalten sind auch weitere Planerleistungen.
Glashüttenstrasse: Ersatz Wasserleitung
Zurzeit wird die Abwasserleitung in der Glashüttenstrasse ersetzt. Es hat sich gezeigt, dass die Wasserleitung gleichzeitig zu ersetzen ist. Der Ersatz dieser Leitung auf einer Länge von rund 75 m ist Bestandteil der Entwicklungsvereinbarung Bülach Nord. Der Stadtrat hat das Projekt und den Kredit von 130 000 Franken bewilligt. Gemäss Entwicklungsvereinbarung Bülach Nord beteiligen sich die Grundeigentümer mit einem Betrag von pauschal 50 000 Franken. Die Bauarbeiten führt die Keller-Frei AG (Wallisellen ZH) aus, die Rohrlegearbeiten die Peter Alber AG (Höri ZH). Die Realisierung erfolgt ab Frühjahr 2017.
Einbürgerungen
Der Stadtrat hat fünf Einbürgerungsanträge ausländischer Staatsangehörigen behandelt. Er hat vier Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Ein Gesuch hat er abgelehnt. Die Gesuchstellenden stammen aus Brasilien, Deutschland, Mazedonien, Serbien und der Türkei.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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