Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Beckensanierung Freibad Bülach, Zusatzkredit

Mit Beschluss vom 5. September 2016 hat der Gemeinderat einen Kredit von 1,486 Millionen Franken für die 2. Etappe der Freibad-Sanierung genehmigt. Die Bauarbeiten haben im Oktober 2016 begonnen. Es hat sich gezeigt, dass sämtliche Leitungen des Beckenumgangs und die Leitungen zum bestehenden Abwasserpumpschacht einbetoniert sind. Das ist völlig unüblich und führt zu unvorhersehbaren Mehraufwendungen. Der Stadtrat hat einen Zusatzkredit von 144 000 Franken bewilligt. Der Zusatzkredit beinhaltet die Mehraufwendungen bei den Betonarbeiten und das Auffüllen der vier Durchschreitebecken (auch Duschtassen genannt). Werden diese im Rahmen der Freibadsanierung gefüllt, können Synergien mit den aktuellen Bauarbeiten genutzt werden. Zudem werden Stolperfallen entfernt.

Stadthalle, Erneuerungsarbeiten 6. Etappe – Bauabrechnung

Für Erneuerungsarbeiten bei der Stadthalle hat der Gemeinderat im März 2013 einen Kredit von 3,313 Millionen Franken genehmigt. Mittlerweile ist die Stadthalle energetisch saniert, das Foyer erweitert und eine behindertengerechte WC-Anlage im Erdgeschoss eingebaut. In der Halle sind energiesparende LED-Leuchten montiert und auf dem Dach der Halle ist eine Photovoltaikanlage aufgebaut. Der Stadtrat hat im September 2014 einen Zusatzkredit von 106 000 Franken bewilligt um die Umgebung im Zugangsbereich zu verbessern. Die Abrechnung schliesst mit Aufwendungen von 3,385 Millionen Franken ab. Der Kredit wird damit um 54 000 Franken unterschritten. Der Stadtrat hat die Abrechnung genehmigt und beantragt dem Gemeinderat, dies ebenfalls zu tun.

Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge, Gemeindereferendum

Der Stadtrat hat entschieden, das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 23. Januar 2017 zu unterstützen. Der Beschluss des Kantonsrats betrifft die Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b).

Gemäss früherer Praxis hat die Stadt Bülach die Versorgertaxen (Tagestarif) für in einem Kinder- oder Jugendheim betreute Kinder und Jugendliche aus Bülach bezahlt. Der Kanton hat die restlichen Kosten übernommen. Urteilen des Verwaltungsgerichts (18. November 2015) und des Bundesgerichts (17. Juni 2016) zufolge hat der Kanton vollumfänglich für die Kosten aufzukommen. Am 23. Januar 2017 hat der Kantonsrat eine Gesetzesänderung in dieser Sache verabschiedet. Diese hat zur Folge, dass sich die Gemeinden wieder an den Kosten für inner- und ausserkantonale Platzierungen in Kinder- und Jugendheimen beteiligen müssen, falls die Eltern wirtschaftlich dazu nicht in der Lage sind.

Gegen den Beschluss des Kantonsrats können gemäss Kantonsverfassung entweder zwölf Gemeinden, die Stadt Zürich oder die Stadt Winterthur das Gemeindereferendum erwirken und damit eine Volksabstimmung verlangen.

Pascal Sidler
Stadtschreiber-Stv.
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