Steuervorstand
Präsident ist Dr. Walter Baur.
Dem Steuervorstand obliegen der Steuererlass nach der kantonalen Gesetzgebung, die Überwachung des Steuerbezuges sowie die Prüfung und Verabschiedung der Steuerabrechnung.
Präsident ist Dr. Walter Baur.
Dem Steuervorstand obliegen der Steuererlass nach der kantonalen Gesetzgebung, die Überwachung des Steuerbezuges sowie die Prüfung und Verabschiedung der Steuerabrechnung.