Erbschafts- und Schenkungssteuern
Bitte wenden Sie sich an das Kantonale Steueramt.
Erbschaftssteuer
Steuer, welche auf Vermögenswerten erhoben wird, die gestützt auf das gesetzliche Erbrecht oder eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) übergehen.
Schenkungssteuer
Steuer, welche auf Vermögenswerten erhoben wird, die gestützt auf eine Schenkung übergehen. Als Schenkung gilt jede Zuwendung unter Lebenden, durch welche jemand aus dem Vermögen eines anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird.