Steuererklärungsverfahren im Jahre 2022

Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2021 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte Bundessteuer aufgefordert. Die Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen wurde im Amtsblatt des Kantons veröffentlicht. Die Gemeindesteuerämter werden die Formulare den Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, per Ende Januar 2022 zustellen. Wer bis dann kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt der Wohngemeinde verlangen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Steueramt.