Heirat, Ehevorbereitungsverfahren
Vor der Ziviltrauung muss das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden.
Zuständigkeit und Fristen
Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnort der Braut und/oder des Bräutigams. Das Verfahren hat nach Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten, die ersten 10 Tage unterliegen einer Sperrfrist. Die Trauung muss also vor Ablauf der drei Monate stattfinden, sonst verliert das Verfahren seine Gültigkeit. Die Trauung selber muss nicht zwingend beim Zivilstandsamt des Wohnortes erfolgen.
Notwendigkeit
Das Ehevorbereitungsverfahren dient dazu, die Personalien und die Identität des Paares festzustellen, die gesetzlichen Ehevoraussetzungen abzuklären und die Namensführung nach der Heirat festzulegen.
Das Paar muss gemeinsam und persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen und diverse Dokumente einreichen. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.
Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung finden Sie in den unten stehenden zusätzlichen Informationen.
Heirat in einer anderen Gemeinde
Wünscht das Brautpaar in einer anderen Gemeinde in der Schweiz zu Heiraten, so stellt das Zivilstandsamt nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus. Bei Eheschliessung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis.
Erhältliche Dokumente:
Nach der Eheschliessung sind folgende Dokumente auf Wunsch erhältlich:
- Nationale Trauungsurkunde
- Internationale Trauungsurkunde
- Familienausweis
Im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens berät Sie das Zivilstandsamt gerne darüber, welches Dokument / welche Dokumente für Sie nach der Trauung sinnvoll ist/sind.
Nach Beurkundung der Eheschliessung erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:
- die Einwohnerkontrolle am Wohnort des Ehepaars
- die ausländische Heimatbehörde bei Staatsangehörigkeiten Italien, Deutschland oder Österreich
- das Bundesamt für Migration, wenn die Ehefrau oder der Ehemann Asylsuchende/r oder anerkannter Flüchtling ist
Gebühren
Entgegennahme und Prüfung der Dokumente und der Erklärung über die Ehevoraussetzungen. Information und Beratung der Brautleute betreffend Namensführung | CHF 150.- | |
Trauung für Einwohner des Zivilstandskreises | CHF 75.- (am Samstag CHF 150.-) | |
Trauung in einer Fremdsprache durch Zivilstandsbeamtin | CHF 50.- (am Samstag CHF 100.-) | |
Familienausweis mit Hülle | CHF 50.- | |
Trauungsurkunde (national & international) | CHF 30.- | |
Trauungsermächtigung | CHF 30.- | |
Ehefähigkeitszeugnis | CHF 30.- |
Zusätzliche Informationen
Dokumente
Merkblatt für die Eheschliessung in der Schweiz
PDF 64 KB
Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht
PDF 67 KB
Formular mit den Namensvarianten bei Eheschliessung ab 01.01.2013
PDF 838 KB
Fragen und Antworten zum neues Namensrecht
PDF 54 KB
Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung
PDF 826 KB
Merkblatt für die Namensführug bei Eheschliessung
PDF 77 KB
Merkblatt für die Eheschliessung im Ausland
PDF 43 KB
Merkblatt über die Ehe in der Schweiz: Rechte und Pflichten
PDF 36 KB