Familienforschung

Regelung über die Einsichtnahme in Familienregister.

Einsichtnahme in die Register

Zivilstandsregister sind öffentliche, aber der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register. Grundsätzlich dürfen sie von Einzelpersonen nicht eingesehen werden. Diese sind jedoch berechtigt, Auszüge von Eintragungen zu erhalten, welche sie persönlich betreffen. In gleicher Weise sind gesetzliche und private Stellvertretungen unter Vorlage der schriftlichen Vollmacht/Ernennungsurkunde zum Erhalt von Zivilstandsdokumenten berechtigt.

Bewilligung

Das Gesuch um Familienforschung ist an die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen zu richten: Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abt. Zivilstandswesen, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich. Sie erteilt bezugsberichtigten Personen eine Bewilligung für die Einsichtnahme in die Familienregister.

Sobald die Bewilligung vom Gemeindeamt vorliegt, bitten wir um Kontaktaufnahme.