Vorsorgeauftrag
- Sie müssen persönlich bei einem beliebigen Zivilstandsamt vorbeigehen. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig über Terminvereinbarungen.
- Sie müssen handlungsfähig sein.
- Sie müssen sich mit Pass oder ID ausweisen können.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
- Eintragung: Fr. 75.00
- Änderung / Löschung: Fr. 75.00
- Zusätzliche Bestätigung: Fr. 30.00
Sie können Bar oder mit Karte bezahlen.
Was macht das Zivilstandsamt?
- Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister aufgrund Ihrer mündlichen Aussage ein. Bitte nehmen Sie den Vorsorgeauftrag nicht mit.
- Im Falle Ihrer dauernden Urteilsunfähigkeit darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (vormals Vormundschaftsbehörde) bei einem beliebigen Zivilstandsamt schriftlich anfragen, ob und wo ein Vorsorgeauftrag aufbewahrt wird. Das angefragte Zivilstandsamt teilt die Antwort schriftlich der KESB mit. So soll gewährleistet werden, dass Ihr Vorsorgeauftrag so schnell wie möglich von der KESB geprüft werden kann und wirksam wird.
Was macht das Zivilstandsamt nicht?
- Keine Hinterlegung des Vorsorgeauftrags beim Zivilstandsamt
- Keine Beratung oder Ausstellung von Vorsorgeaufträgen (bitte wenden Sie sich dafür an die Anlaufstelle 60plus, einen Notar, einen Juristen, die Pro-Senectute oder die KESB Ihres Wohnortes)
- Keine Eintragung oder Aufbewahrung von Patientenverfügungen (bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt)