Zuzug / Umzug / Wegzug / Mieterwechsel melden (Drittmeldepflicht)
Erledigen Sie Ihren Zuzug, Wegzug oder Umzug innerhalb von Bülach bequem über das kantonale Portal "eUmzugCH". Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Vermieter sind gebeten, Mieterwechsel frühzeitig zu melden.
Zu- und Wegzüge, Umzüge innerhalb Bülach über eUmzugCH
Zu- und Wegzüge, Umzüge innerhalb Bülach können mit dem eUmzugCH ganz einfach elektronisch gemeldet werden. Die Voraussetzungen für Ihre Online-Meldung finden Sie unter folgendem Link .
Ein- und Auszugsanzeige
Melden Sie als Vermieter, Verwaltung oder Hauseigentümer die Mieterwechsel (Drittmeldepflicht) ganz einfach. Wir bitten Sie, Mieterwechsel möglichst frühzeitig zu melden. Link
Weitere Informationen finden Sie hier .
Anmeldung schweizerische Staatsangehörige
Persönlich am Schalter oder via eUmzugCH.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Pass/Identitätskarte
- Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag
- Eheschein/Familienbüchlein
- Geburtsschein von Kindern
- Sorgerechtnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
- Schweizer Krankenkassennachweis
Anmeldegebühr pro erwachsene Person CHF 40.-
Zuzug ausländische Staatsangehörige
Zuzug innerhalb des Kantons Zürich / Zuzug aus einem anderen Kanton - EU/EFTA
Persönlich am Schalter oder via eUmzugCH.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Pass/Identitätskarte/Personalausweis
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag
- Eheschein/Familienbüchlein
- Geburtsschein von Kindern
- Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
- Schweizer Krankenkassennachweis
Anmeldegebühr pro erwachsene Person CHF 40.-
Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.
Zuzug innerhalb des Kantons Zürich - Drittstaatsangehörige
Persönlich am Schalter oder via eUmzugCH.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Ausländerausweis
- Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag
- Eheschein/Familienbüchlein
- Geburtsschein von Kindern
- Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
- Schweizer Krankenkassennachweis
Anmeldegebühr pro erwachsene Person CHF 40.-
Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.
Zuzug aus einem anderen Kanton - Drittstaatsangehörige
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste an.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag
- Eheschein/Familienbüchlein
- Geburtsschein von Kindern
- Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
- Schweizer Krankenkassennachweis
Anmeldegebühr pro erwachsene Person CHF 40.-
Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.
Zuzug aus dem Ausland
Für die Anmeldung aus dem Ausland benötigen wir alle oben erwähnten Unterlagen und eine persönliche Anmeldung am Schalter ist notwendig.
Bei Drittstaatsangehörigen benötigen wir zusätzlich die Ermächtigung zur Visumserteilung, das Einreisevisum und der Einreisestempel.
Anmeldegebühr pro erwachsene Person CHF 40.-
Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.
Wochenaufenthalt
Kommen Sie persönlich am Schalter vorbei oder füllen Sie das aufgeführte Formular aus und senden Sie die untenstehenden Unterlagen per Post zu.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- amtlicher Ausweis
- Original Aufenthaltsausweis (erhältlich bei den Einwohnerdiensten des Hauptwohnsitzes)
- Mietvertrag/Wohnungsausweis
Gebühr Wochenaufenthalt: CHF 100.-
Wegzug ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte melden Sie sich im Voraus beim Steueramt Bülach. Sobald Sie dies erledigt haben, kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste für die Abmeldung vorbei, diese ist kostenlos. Die Gebühr für eine Abmeldebestätigung beträgt CHF 30.-.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Amtlicher Ausweis
- Bestätigung vom Steueramt