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Das schweizerische Raumplanungsgesetz schreibt einen Mehrwertausgleich vor. Wenn auf einem Grundstück durch eine raumplanerische Massnahme der Gemeinde neue Nutzungsmöglichkeiten entstehen, ist das Grundstück mehr wert. Ein Teil dieses Mehrwerts steht der Gemeinde zu.

Wie hoch die Mehrwertabgabe an die Gemeinde ist, wird in der Bau- und Zonenordnung festgelegt. Was mit den Mehrwertabgaben geschieht, ist in der Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichs-Fonds geregelt.

In der Stadt Bülach beträgt der Satz für den Mehrwertausgleich 30 %. Die Mindestfreifläche ist auf 1200 Quadratmeter festgesetzt.