Strommangel

Reduktion der Massnahmen per 1. Mai 2023

Der Stadtrat hat entschieden, dass die im Oktober 2022 beschlossenen Sparmassnahmen im Grundsatz per 1. Mai 2023 aufgehoben werden. Niederschwellige Sparmassnahmen berücksichtigt die Stadt Bülach jedoch weiterhin.

Weiterhin gelten folgende Sparmassnahmen:

  • Licht nur dort einschalten, wo es auch gebraucht wird.
  • Licht ausschalten, wenn der Raum verlassen wird.
  • Standby-Betrieb von Geräten vermeiden
  • Warmwasser nicht verschwenden

Auch wenn die aktuelle Energieversorgung in der Schweiz sichergestellt ist, kann gemäss den Fachstellen von Bund und Kanton nicht ausgeschlossen werden, dass im Winter 2023/2024 erneut eine Strommangellage eintritt. Je nach Lage muss im Winter 2023/2024 in Erwägung gezogen werden, das Massnahmenpaket wieder in Kraft zu setzen.

Im Oktober 2022 beschlossene Massnahmen

Der Stadtrat unterstützt die Energiesparkampagne des Bundes «nicht verschwenden». Er hat ein Massnahmenpaket verabschiedet mit dem Ziel, dass die Verwaltung und die städtischen Betriebe den Energieverbrauch um zehn Prozent reduzieren. Vgl. dazu die Medienmitteilung vom 26. Oktober 2022

Erläuterungen

Die Elektrizität ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Sind Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.

Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, einer Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig.

In einer Strommangellage gibt es Strom, aber zu wenig. Deshalb ruft der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt auf, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren.

Reichen die Sparappelle nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Diese Massnahmen haben zum Ziel, weiterhin ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben in der Schweiz zu ermöglichen.

Bei einer Strommangellage wird in der Stadt Bülach der Regionale Führungsstab (RFS) als Führungs- und Koordinationsorgan Unterstützung leisten. In der Regionalen Führungsorganisation (RFO) sind die Stadt Bülach, die Gemeinden Höri, Hochfelden, Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil zusammengeschlossen. 

aktualisiert: 27.04.2023