Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes

Allgemeiner Hinweis
Das Gesuch (inkl. Beilagen) muss gemäss § 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz mindestens vier Wochen vor Betriebsaufnahme vollständig ausgefüllt beim Sekretariat der Stadtpolizei Bülach eintreffen.

Beilagen (zwingend erforderlich):

  • Handlungsfähigkeitszeugnis, anzufordern bei der Wohngemeinde
  • Patentrückzugsformular (bei Übernahme eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes)
  • Kopie Ausweis (CH-Bürger: Schriftenempfangschein, ID oder Pass / Angehörige anderer Staaten: Ausländerausweis)

Klein- und Mittelverkaufspatent mit Verkauf von gebrannten Wassern
Die mutmassliche Angabe vom jährlichen Umsatz an gebrannten Wassern ist zu deklarieren. Wird die deklarierte Menge an effektiv umgesetzten gebrannten Wassern in einem für die Höhe der Abgaben relevanten Umfang überschritten, ist dies der Stadtpolizei Bülach zu melden.

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) 16.12.2016, Art. 20 Abs. 1
Wer mit Lebensmitteln umgeht, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Verwenden Sie dazu das Formular

Gesuch zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes

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