Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes

Allgemeiner Hinweis
Das Patent gilt nur für vorübergehende Betriebe (Gastwirtschafts- und Klein- und Mittelverkaufsbetriebe), welche nicht länger als einen Monat dauern.

Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor dem Anlass (§7 bzw § 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz), vollständig ausgefüllt, eingereicht werden. Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Expressgebühr von Fr. 60.00 erhoben.

Definition Klein- u. Mittelverkauf: Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten. Ausgenommen ist die unentgeltliche Degustation nicht gebrannter alkoholhaltiger Getränke (z.B. Wein).

Verantwortung
Wir weisen darauf hin, dass Bewilligungsinhabende bei Fehlverhalten gemäss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden.

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes

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