Im Dialog

Unternehmenssteuerreform III - Auswirkungen für Bülach?

Von Daniel Wülser

Eintrag vom 30.11.2016

Sehr geehrter Stadtrat

Der Stapi von Effretikon konfrontiert mich soeben via Whats up mit folgender Aussage: "Gemäss heutigen Zeitungsberichten ergibt diese Reform für Effretikon (ist von der Form und Grösse und den Problemen her etwa gleich gross wie Bülach) Mindereinnahmen von 2.47 Mio pro Jahr. Das entspreche für Effretikon ca. 7 Steuerprozente. Bülach müsste (gemässs diesem Zeitungsbericht) mit Mindereinnahmen von 2.53 Mio rechnen. Was sagt und wie steht der Bülacher Stadtrat dazu? Gerne erwarte ich noch eine Antwort dazu vor der Budgetdebatte des Gemeinderates am 12.12.2016. Besten Dank.

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadtrat Bülach

Antwort vom 01.12.2016

Stellungnahme zur Unternehmenssteuerreform III (USR III)

Am 17. Juni 2016 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz (USR III) verabschiedet. Am 12. Februar 2017 findet über dieses Gesetz auf Bundesebene eine Referendumsabstimmung statt.

Die Kantone können gewisse fakultative Massnahmen des Bundesrechtes in die kantonalen Steuergesetze aufnehmen. Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat am 29. November 2016 die Vernehmlassung zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Zürich gestartet. Das kantonale Steuergesetz muss, sofern die USR III am 12. Februar 2017 angenommen wird, voraussichtlich auf den 1. Januar 2019 an die neuen Bestimmungen des Bundesrechts angepasst werden. Gemäss provisorischen Berechnungen des Kantons betragen die Mindereinnahmen für Bülach 2,53 Millionen Franken.

Der Stadtrat ist sich bewusst, dass ab 2019 mit Mindereinnahmen gerechnet werden muss. Wie hoch diese sein werden hängt vom Resultat der Vernehmlassung zum Steuergesetz ab. Erst wenn das neue Steuergesetz in Kraft gesetzt ist, können dazu nähere Aussagen gemacht werden. Der Stadtrat wird nach der Vernehmlassung zum Steuergesetz die voraussichtlichen Mindereinnahmen in der Finanzplanung aufnehmen. Der Finanzplan richtet sich weiterhin nach den vom Stadtrat festgesetzten finanzpolitischen Zielen.