Im Dialog

Teure Kosten für Gemeinschaftsgrab (nur Wiese) wenn ex Bülacher als Asche zurückkommt....

Von Dani Wülser

Eintrag vom 15.05.2022

Werte Friedhof Kommission - Wohnt jemand 40zig Jahre in Bülach und zieht die letzten Jahre aus dem Bezirkshauptort weg bzw. hält sich zB. dannach in einem Pflegeheim ausserhalb der Stadt auf und kommt nach seinem Tod aber wieder als Asche nach Bülach zurück, dann betragen die einmaliegen osten auf der Gemeinschaftsgrab "grünen" Wiese (satte) Fr. 1'450.65 exkl. Mwst. (als Bülacher kostet es 950.- exkl. Mwst)

Wie kommt man genau auf diese "hohen" Kosten? -

Bekanntlich sind auf dieser einfachen, rein grünen "Sportrasen" Wiese (ohne jegliche Bepflanzung) in der Zwischenzeit weitere mindestens 55zig Verstorbene und bei Erreichung der Maximalen Kapazität von ca. 120 Verstorbenen.

Besten Dank für eine Antwort.

Antwort der Stadt Bülach

Von Geschäftsstelle Friedhof

Antwort vom 15.05.2022

Sehr geehrter Herr Wülser


Vielen Dank für Ihre Anfrage, welche wir Ihnen gerne beantworten.

Gemäss Gebührenverordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 22. August 2005, werden für Auswärtige, unabhängig davon ob sie vor dem Ableben in Bülach gewohnt haben, Fr. 1'000.00 (pro Jahr Fr. 50.00) für die allgemeinen Unterhaltskosten im Gemeinschaftsgrab, sowie die Beisetzungsgebühr von Fr. 300.00, fällig. Die Kosten von Fr. 150.00 für die Tafel mit der Inschrift, ist für alle Verstorbenen, unabhängig davon ob sie in den Gemeinden des Zweckverbandes wohnhaft waren, gleich.

Im Gemeinschaftsgrab «Auge zum Himmel» werden die Gräber jeweils einzeln ausgehoben, um die Asche beizusetzen. Es besteht auch die Möglichkeit einer zweiten Beisetzung eines Familienmitgliedes im gleichen Grab, welche mit keinen weiteren Unterhaltskosten verbunden ist. Jedes Grab kann im Terminal auf dem Friedhof oder über die Homepage des Friedhof Zweckverbandes angezeigt werden.

Allgemeine Informationen - Friedhof Zweckverband Bülach (friedhof-buelach.ch)


Die Unterhaltskosten sind nicht nur für die Pflege der Wiese gedacht, sondern auch für die allgemeinen Unterhaltskosten des Friedhofs. Die Einwohner der Verbandgemeinden bezahlen an die Unterhaltskosten des Gemeinschafsgrabes Fr. 500.00 (Fr. 25.00 pro Jahr). Dies ist legitim, da sie in den Verbandsgemeinden ihre Steuern bezahlen und somit der Aufwandsanteil für den Friedhof gedeckt ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen Aufschluss geben.

Freundlich grüsst

Claudia Lingua
Geschäftsstelle Friedhof