Im Dialog

Parkplatzgebüren Hirslen

Von Simon Lüthi

Eintrag vom 15.01.2017

Sehr geehrte Damen und Herren

Auf der betreffenden Website habe ich gelesen, dass ab 1. Februar 2017 die Parkplätze beim Sportzentrum Hirslen gebührenpflichtig werden. Das ist nach dem grossen Umbau durchaus nachzuvollziehen. Etwas unglücklich finde ich hingegen, dass die Parkzeit im Voraus bezahlt werden muss. Habe ich das richtig verstanden?

Wenn dem so wäre, müssten Hallen-/Freibad oder Eisbahn-Gäste künftig genau wissen, wann der Spass denn vorbei sein sollte. Das fände ich sehr unglücklich.

Ein Nachzahlen - sofern es denn technisch möglich wäre - ist aus meiner Sicht ebenfalls nicht ideal, weil die Anlage dafür ja verlassen werden müsste.

Können Sie mir erklären, weshalb diese Lösung gewählt wurde, und nicht eine Gebühr beim Verlassen des Parkplatzes bezahlt werden kann? Analog vieler Einkaufszentren o.ä.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Freundliche Grüsse

Simon Lüthi

begeisterter Hockeyspieler

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 17.01.2017

Grüezi Herr Lüthi

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist mir bewusst, dass die Erhebung von Parkgebühren per 1. Februar 2017 bei unseren Besuchern der Sportanlage Hirslen nicht auf Begeisterung stösst. Der Gemeinderat von Bülach hat beschlossen, künftig die Benützung der Parkplätze bei der Sportanlage Hirslen gebührenpflichtig zu machen. Er hat jedoch auch entschieden, den geringsten Gebührenansatz von Fr. 0.50 pro Stunde bzw. max. Fr. 5.00 pro 24h festzusetzen.

Ihr Argument für das nachträgliche Bezahlen der Parkgebühren kann ich absolut nachvollziehen. Dies könnte mittels Barrieren ohne Probleme eingeführt werden. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb auf eine Barriere verzichtet werden musste. Erstens sind solche Anlagen mit Barrieren sehr kostspielig und bedeuten zudem einen grossen Unterhalts- und Reparaturaufwand. Ein weiterer Grund ist die Lage und Anordnung der Parkplätze. Da diese direkt an die Staatsstrasse (Hochfeldertrasse) angeschlossen sind, können wir im Einfahrtsbereich zu den Parkplätzen keine Barrieren montieren, da es bei grösserem Besucherandrang (Bsp. Veranstaltungen) keinen Rückstau auf die Staatsstrasse geben darf. Dafür bekommen wir keine Bewilligung.

Auf eine gemischte Anlage wie zB. Barrieren vor der Einfahrt der Parkhäuser wurde vorerst aus Kostengründen verzichtet. Wir sind der Meinung, dass unsere Besucher in etwa abschätzen können, wie viele Stunden sie sich in unseren Anlagen aufhalten. Es ist uns aber auch bewusst, dass der eine oder andere Gast die eingeworfene Gebühr nicht voll und ganz ausschöpfen wird. Leider lässt sich dies zurzeit nicht ganz verhindern.

Da die Parkautomaten auf dem neusten Stand der Technik sind ist es jedoch möglich, die Parkgebühren auch via einem Park-App auf dem Smart-Phone zu bezahlen. Nach Ablauf der Parkzeit wird daher eine Verlängerung auf diesem Weg möglich sein.

Wir würden uns sehr freuen, Sie weiterhin zu unseren Kunden zählen zu dürfen.

Freundliche Grüsse

Roland Engeler
Abteilungsleiter Bevölkerung und Sicherheit