Im Dialog

Leinenobligatorium für Hunde

Von Hansjörg Betschart

Eintrag vom 11.04.2015

Grüezi

Beim Joggen im Spitalwald (Vitaparcour, Helsana-Trail, Bike-Park) wurde ich heute von einem nicht an der Leine geführten Hund angegriffen. Ich musste mich mit Abwehrschlägen gegen den Hund verteidigen. Einige Meter weiter, unten an der Glattbrücke, haben zwei ebenfalls freilaufende Hunde einen dritten angegriffen, so dass die Hundebesitzerin ihren Hund, den sie an der Leine führte, in Sicherheit hochheben musste. Ich bin nicht gegen Hunde, aber ich würde heute ein Leinenobligatorium für dieses Gebiet begrüssen. Was macht die Stadt Bülach?

Freundliche Grüsse

Hansjörg Betschart

Antwort der Stadt Bülach

Von Roland Engeler

Antwort vom 11.04.2015

Grüezi Herr Betschart

Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich verstehe Ihren Unmut. Solche Erlebnisse sind immer wieder einmal ein Thema und geben Anlass zu Diskussionen rund um die Hundehaltung. Der von Ihnen geschilderte Vorfall ist sicher nicht alltäglich, aber deshalb nicht weniger ärgerlich. Solche Vorfälle werden meist durch mangelnde Eigenverantwortung und Rücksichtslosigkeit von einzelnen Hundehalter/-innen provoziert und schaden schliesslich allen anderen Personen, welche ihre Tiere einwandfrei führen.

Die Gesetzgebung gibt dazu klare Regeln vor, welche nicht nur für Bülach sondern für das ganze Gebiet des Kantons Zürich Gültigkeit haben. So ist im Kantonalen Hundegesetz §9 lit. a-c klar definiert, welche allgemeinen Pflichten der Hundehaltung zukommen. Danach ist der Hundehalter bzw. die Hundehalterin dazu verpflichtet, die Hunde so zu führen, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden, belästigen oder in der bestimmungsgemässen und sicheren Nutzung des frei zugänglichen Raumes beeinträchtigen. Weiter sind in Wäldern und an Waldrändern sowie bei Dunkelheit im Freien die Hunde in Sichtweite auf kurzer Distanz zu halten.

Eine flächendeckende Leinenpflicht in Wäldern und an Waldrändern, wurde im Jahr 2012 durch den Regierungsrat abgelehnt. Nach Meinung des Regierungsrates braucht es keine weiter gehenden gesetzlichen Regelungen. Zielführender sei ein konsequenter Vollzug der bestehenden Normen und eine Sensibilisierung der Hundehalter.

Die gleiche Erfahrung macht auch die Polizei. Ein weiteres Verbot bringt nicht den erwünschten Erfolg. Vielmehr sind die Hundehalter in die Pflicht zu nehmen, was mit der aktuellen Gesetzgebung auch getan wird. Trotzdem wird es immer wieder vereinzelte Hundehalter/-innen geben, welche sich nicht an die bestehende Gesetzgebung halten. Auf diese gilt es ein Augenmerk zu richten und, wenn immer möglich, zu sanktionieren.

Wir nehmen Ihre Feststellung ernst und werden wieder vermehrt im Spitalwald Kontrollen durchführen und fehlbare Hundehalter zur Verantwortung ziehen.

Freundlich grüsst

Roland Engeler, Leiter Bevölkerung und Sicherheit