Im Dialog

Geplanter Sportplatz Hagenbuch "gestorben" nach Bundesgerichtsentscheid vom 25.5.2015 ?

Von Daniel - GLP Gemeinderat Wülser

Eintrag vom 30.05.2015

Sehr geehrte Stadträte

Am 27. Mai 2015 publizierte das Bundesgericht die beiliegende Medienmitteilung, in welcher es eine Beschwerde der Grünen Partei des Kantons Zürich sowie einer Privatperson guthies.

Nach diesem Entscheid des Bundesgerichtes sieht es für die Stadt Bülach sehr, sehr schlecht aus, dass jemals im zum Teil bereits erschlosssenen Gebiet und stadteigenem Land Hagenbuchen jemals Fuss- und Tennisplätze und eine allfällige Halle entstehen können.

Ebenso wird die geplante Entlastungsstrasse Ifang wohl nicht realisierbar sein, da sich auch diese im Landwirtschafts- resp. Kulturland befindet.

Was ist die Antwort der Bülacher Stadträte, namentlich von SR Jürg Hintermeister auf den Bundesgerichts Entscheid und wie weiter nun? Existiert bereits eine neue Vision?

(Bekanntlich würden im Gebiet Hagenbuch bereits einige Fussballplätze existieren, hätte der langjährige SR Hintermeister das vor über 12 Jahren von SR Bruno Wermelinger eingezonte Land zügig in Fussballplätze umgebaut….)

Wird dieses Land im Hagenbuchen nun einem Landwirten verkauft oder weiter verpachtet?

Freundlich grüsst

Daniel Wülser

GLP Gemeinderat

Antwort der Stadt Bülach

Von Hanspeter Lienhart, Stadtrat

Antwort vom 04.06.2015

Guten Tag Herr Wülser

Gerne beantworten wir Ihre Fragen betreffend Kulturlandinitiative:

Umsetzung Kulturlandinitiative – Bundesgerichtsurteil vom 27. Mai 2015

Hinsichtlich Umsetzung der Kulturlandinitiative bleiben die schriftliche Begründung des Bundesgerichtsentscheids sowie das weitere Vorgehen des Regierungsrats in dieser Sache abzuwarten. Das Schaffen von Freihalte- und Erholungszonen soll laut Kreisschreiben der Baudirektion von 2012/13 jedoch weiterhin möglich sein. Solche Planungen dienen nicht in erster Linie der Bereitstellung von Wohnraum oder der Ansiedlung von Arbeitsplätzen, sondern der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben. Insbesondere soll es im Interesse der Bevölkerung weiterhin möglich sein, Erholungseinrichtungen wie Sportplätze zu planen und zu realisieren, welche nicht in den bestehenden Bauzonen untergebracht werden können. Nach Auffassung des Regierungsrats rechtfertigt sich hierfür eine Ausnahme von der vom Zürcher Stimmvolk 2012 gutgeheissenen, als allgemeine Anregung formulierten Kulturlandinitiative.

Zukunftsplanung Fussballinfrastruktur und Wohnbebauung Gringglen

Längerfristig verfolgt der Stadtrat die Absicht, eine regionale Sportanlage im Erachfeld zu realisieren und die bestehende Fussballanlage Gringglen einer zonenkonformen Nutzung (Wohnen) zuzuführen. Dazu braucht es heute auch keine Ausnahmebewilligung mehr, da ja der Bundesrat – auf Intervention der Anrainergemeinden - die Lärmschutzverordnung bezüglich des Fluglärms angepasst hat. Grundlagen bilden der Masterplan „Erachfeld/Gringglen“ sowie ein umfassender Bedarfsnachweis des Geschäftgsfeldes Sport für die zur Realisierung einer ersten Etappe benötigte minimale Zonenfläche.
Der Regierungsrat hat am 12. Dezember 2012 auf Antrag der Delegiertenversammlung der Planungsgruppe Zürcher Unterland PZU das gesamte Gebiet Erachfeld als „Allgemeines Erholungsgebiet“ im regionalen Richtplan verankert, mit der Zweckbezeichnung „regionaler Sport- und Erholungspark Erachfeld“. Die Festlegung von Fruchtfolgeflächen im revidierten kantonalen Richtplan (Festsetzungsbeschluss Kantonsrat März 2014) verunmöglicht ein regionales Erholungsgebiet nicht (jedoch Kompensationspflicht für beanspruchte Fruchtfolgeflächen). Damit ist die übergeordnete planungsrechtliche Grundlage geschaffen für einen künftigen Sport- und Erholungspark Erachfeld. Dessen Erschliessung erfolgt über die noch auszubauende Ifangstrasse.

Kommunaler Verkehrsplan und Erschliessungsplan

Auf der Grundlage des vom Gemeinderat im April 2009 revidierten und von der Baudirektion genehmigten kommunalen Verkehrsplans und des Erschliessungsplans (als Konsequenz der Planungszone Bülach Süd / Bachenbülach) wurden das kantonale Projekt „Grenzstrasse“ und das städtische Projekt „Neubau Ifangstrasse“ entwickelt und aufeinander abgestimmt. Zweck dieser Projekte ist vorrangig die Bewältigung des Mehrverkehrs aus den heutigen Industriegebieten Bülach Süd und Bachenbülach. Der Ausbau der Ifangstrasse als neue Sammelstrasse bildet zudem eine wichtige Voraussetzung zur Erschliessung einer künftigen Sportinfrastruktur im Erachfeld. Die Projektierungsarbeiten sind abgeschlossen; der Baubeginn rückt näher. Der Regierungsrat hat am 20. Mai 2015 (Beschluss Nr. 537) für das Projekt „Grenzstrasse“ den erforderlichen Objektkredit bewilligt (s.http://www.rr.zh.ch/internet/regierungsrat/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-newsmedienmitteilungen-
2015-grenzstrasse_buelach.html
). Die Kulturlandinitiative hat keine Konsequenzen auf die Realisierung dieser Erschliessungsanlagen.

Freundlich grüsst

Hanspeter Lienhart
Stadtrat