Im Dialog

Feuerverbot auch für Holzkohlen betriebene, sichere & geschützte Feuerstellen

Von Dani Wülser

Eintrag vom 26.07.2022

Guten Tag

Die Forderung von Bülachs Sicherheitschef, dass auch auf Holzkohlen betriebene, sichere Feuerstellen (mit ua. Kamin) zu verzichten sei, ist übertrieben! Die Gemeindepräsidentin von Otelfingen (und Otelfingen ist nicht allzu weit von Bülach entfernt) hat keine solch harte, übertriebene Verordnung erlassen. www.otelfingen.ch/gemeinde/aktuelles/aktuelles-details.html/197/news/1346 -

Hätte gerne eine ausführliche Begründung, wie man in Bülach auf ein solch übertriebenes, Angstmachendes Holzkohlen Verbot kommt und kam. (Die Handhabung mit Holzkohle ist genau so sicher bei richtiger Handhabung wie mit einem Gasgrill.)

Persönliche Ergänzung von Daniel Wülser vom 29. Juli 2022

Solch angstmachende übertriebene, nicht stimmende Zeilen wie diese:

"Auch die Bäume, Stäucher, Hecken und Rasenflächen im Siedlungsgebiet sind inzwischen sehr trocken ?? und können sich sehr rasch ?? entzünden. Ein Holzkohlengrill kann Funkenflug verursachen. Sehr oft auch durch den Einsatz von Blasbalgen oder bei Holzkohle, die aus Tannenholz?? hergestellt wird."

habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Das sind globale, einfache und anstmachende Behauptungen eines Mannes die einfach nicht stimmen. In meinem Privaten und sehr grünen Garten (liefere gerne "grüne" Bilder) und weiteren Büli Gärten trifft das überhaupt nicht zu. Zudem stimmt es einfach nicht, dass ein Holzkohlegrill im grossen Stiel Funkenwurf verursacht. Wird sie unter fachmännischer Gegebenheit angezündet - in einem notabene geschützten Gartencheminé - und überwacht dann trifft das überhaupt nicht zu.

Eine Weiterverbreitung von Feuer ist praktisch ausgeschlossen und wenn die Umgebung "grün ist" dann kann es gar nicht zu einer Verbreitung eines Feuers kommen.

Zudem ist meist ein Gartenschlauch mit starkem Wasserstrahl in unmittelbarer Nähe.

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 26.07.2022

Guten Tag Herr Wülser

Die Stadt Bülach hat im Vorfeld ihres Entscheids die aktuelle Situation auf dem Stadtgebiet mit den Fachleuten aus Forst, Feuerwehr und der Stadtpolizei geprüft. Die Begründung für das generelle Feuerverbot auf dem Stadtgebiet von Bülach wurde in der öffentlichen Verfügung dargelegt. Sie finden die Verfügung auch unter https://www.buelach.ch/buelach/buelach-aktuell/artikel/verbot-fuer-feuer-im-freien-und-das-abbrennen-von-feuerwerk.

Die aktuell sehr grosse Trockenheit herrscht nicht nur im Wald und in Waldesnähe. Auch die Bäume, Stäucher, Hecken und Rasenflächen im Siedlungsgebiet sind inzwischen sehr trocken und können sich sehr rasch entzünden.

Ein Holzkohlengrill kann Funkenflug verursachen. Sehr oft auch durch den Einsatz von Blasbalgen oder bei Holzkohle, die aus Tannenholz  hergestellt wird. In der Zwischenzeit sind alle Gemeinden des Zürcher Unterlands mit einem Feuerverbot belegt. Eine grosse Anzahl ebenfalls mit einem generellen Feuerverbot.

Die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bülach haben bei uns erste Priorität. Wir erachten daher ein generelles Feuerverbot als beste Massnahme, um eine möglichst grosse Sicherheit für die Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten.

Freundliche Grüsse

Roland Engeler
Leiter Bevölkerung und Sicherheit