Im Dialog
Fahrende auf der Schwimmbadwiese / Aufsichtspflicht
Von Claude Foucault
Eintrag vom 15.03.2020
Als Anwohner der Schwimmbadwiese möchte ich Sie über folgende Problematik informieren: wie jedesmal spielten die Kinder der Fahrenden unbeaufsichtigt auf unserem Spielplatz am Grampenweg 33 und 33a. Als Eigentümer haften wir bei Unfällen. Glücklicherweise gab es (noch) keinen zu vermelden. Gibt es im Vertrag, den die Stadt mit den Fahrenden wohl aufsetzt einen dahingehenden Passus, der eine Aufsichtspflicht beinhaltet? Wenn nicht möchten wir (Eigentümer Grampenweg 33a) Sie bitten, dies zu analysieren und Massnahmen zu ergreifen.
Freundliche Grüsse C. Foucault
Antwort der Stadt Bülach
Von Stadt Bülach
Antwort vom 16.03.2020
Guten Tag Herr Foucault
In allen Verträgen mit unseren Mietern, so auch mit den „Fahrenden“, wird die Aufsichtspflicht der Eltern nicht explizit erwähnt. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Eltern die Aufsichtspflicht kennen und für ihre Kinder wahrnehmen.
Fahrende auf der Schwimmbadwiese: Das ein Platz im Quartier erhöhte Aufmerksamkeit für ein friedliches und ungestörtes Neben- und Miteinander verlangt und was es da zu beachten gilt,darüber wurden die Fahrenden vorgängig informiert.
Vor einer weiteren Vergabe des Platzes werden wir prüfen, ob es zusätzliche Massnahmen bedarf.
Freundliche Grüsse
Daniel Spühler
Leiter Veranstaltungen