Im Dialog

Fahrende auf der Schwimmbadwiese / Aufsichtspflicht

Von Claude Foucault

Eintrag vom 15.03.2020

Als Anwohner der Schwimmbadwiese möchte ich Sie über folgende Problematik informieren: wie jedesmal spielten die Kinder der Fahrenden unbeaufsichtigt auf unserem Spielplatz am Grampenweg 33 und 33a. Als Eigentümer haften wir bei Unfällen. Glücklicherweise gab es (noch) keinen zu vermelden. Gibt es im Vertrag, den die Stadt mit den Fahrenden wohl aufsetzt einen dahingehenden Passus, der eine Aufsichtspflicht beinhaltet? Wenn nicht möchten wir (Eigentümer Grampenweg 33a) Sie bitten, dies zu analysieren und Massnahmen zu ergreifen.

Freundliche Grüsse C. Foucault

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 16.03.2020

Guten Tag Herr Foucault

In allen Verträgen mit unseren Mietern, so auch mit den „Fahrenden“, wird die Aufsichtspflicht der Eltern nicht explizit erwähnt. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Eltern die Aufsichtspflicht kennen und für ihre Kinder wahrnehmen.

Fahrende auf der Schwimmbadwiese: Das ein Platz im Quartier erhöhte Aufmerksamkeit für ein friedliches und ungestörtes Neben- und Miteinander verlangt und was es da zu beachten gilt,darüber wurden die Fahrenden vorgängig informiert.

Vor einer weiteren Vergabe des Platzes werden wir prüfen, ob es zusätzliche Massnahmen bedarf.

Freundliche Grüsse

Daniel Spühler
Leiter Veranstaltungen