Verzicht auf die dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde

Allgemeiner Hinweis
Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars beim Polizeisekretariat der Stadtpolizei Bülach gültig. 

Die/der Meldende bestätigt hiermit auf die dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde für ihren/seinen Betrieb per erfasstem Datum zu verzichten. Die Gastwirtschaft ist von diesem Datum an von 24.00 – 05.00 Uhr geschlossen zu halten.

Eine neue Bewilligung für die dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde kann erst nach einer neuen Beurteilung erfolgen.

Meldung auf Verzicht für die dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde

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