Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes

Allgemeiner Hinweis
Das Patent gilt nur für vorübergehende Betriebe (Gastwirtschafts- und Klein- und Mittelverkaufsbetriebe), welche nicht länger als einen Monat dauern.

Das Gesuch ist mindestens vier Wochen vor dem Anlass (§ 7 bzw. § 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz), vollständig ausgefüllt, einzureichen. Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Expressgebühr von Fr. 60.00 erhoben.

Festwirtschaft: Bewilligungspflichtig ist das Anbieten von Steh- und Sitzplätzen zum Genuss von Speisen und Getränken vor Ort. Ausgenommen sind alkoholfreie Festwirtschaften bis max. 10 Steh- oder Sitzplätzen.

Verantwortung
Wir weisen darauf hin, dass Bewilligungsinhabende bei Fehlverhalten gemäss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden können.

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes

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