Verwaltungsgericht heisst Rekurs gegen Sozialbehörde-Entscheid gut
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat einen Rekurs eines sozialhilfeberechtigten Ehepaars aus Bülach gutgeheissen. Das Ehepaar setzte sich dafür ein, die Auto-Kontrollschilder nicht wie von der Sozialbehörde verlangt, deponieren zu müssen. Die Sozialbehörde erliess die Auflage, da sie andernfalls die erhebliche Gefahr einer Verschuldung bestehen sah.
Im August 2014 bestätigte die Sozialbehörde den Anspruch auf Sozialhilfe eines in Bülach wohnhaften Ehepaars. Der Beschluss enthielt eine Reihe von Auflagen und Weisungen. Unter anderem wurde das Ehepaar angewiesen, die Auto-Kontrollschilder zu deponieren. Dies, da die monatlichen Kosten für ein Auto aus Sicht der Sozialbehörde die finanziellen Möglichkeiten des Ehepaars überschreiten. Das Berechnungsbeispiel der Budgetberatung Schweiz für Autokosten ergibt monatliche Fixkosten von 418 Franken. Zudem wird nach Einschätzung der Sozialbehörde das Auto in diesem Fall nicht zwingend benötigt. Der Ehemann ist im Moment auf Stellensuche, die Ehefrau geht einer Arbeit in Bülach nach.
Bevor es ans Verwaltungsgericht gelangte, rekurrierte das Ehepaar beim Bezirksrat Bülach gegen den Entscheid der Sozialbehörde. Der Bezirksrat wies den Rekurs ab und stützte damit den Beschluss der Sozialbehörde.
Aufgrund des Entscheids des Verwaltungsgerichts muss das Ehepaar die Kontrollschilder nicht deponieren. Die Sozialbehörde hat das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Sie hält aber fest, dass sie weiterhin Überprüfungen vornehmen und bei Bedarf weitere Kontrollschilder-Deponierungen anordnen wird.
Christian Mühlethaler, Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
Bülach, 1. Juli 2015