Stadtrat gibt grünes Licht für Bülach Nord
An seiner Sitzung vom 15. Januar 2014 stimmte der Stadtrat der Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung sowie dem öffentlichen Gestaltungsplan Bülach Nord zu und beantragt einen Rahmenkredit von 23,4 Mio. Franken. Die Grundeigentümer und der Kanton beteiligen sich mit weiteren 17,5 Mio. an den notwendigen Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Gebietes. Stimmt der Gemeinderat diesen Beschlüssen zu, ist die Grundlage für einen urbanen, modernen Stadtteil im Norden Bülachs mit bester Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr gelegt.
Als Folge der Schliessungen der Glashütte Bülach und der Bülachguss erarbeitete der Stadtrat im Jahr 2004 das "Leitbild Bülach Nord" sowie 2005 die Studie "Perspektiven der Stadtentwicklung". Sie legten zusammen mit der Testplanung aus dem Jahr 2009/2010, der Entwicklung mit den Einkaufszentren im Süden und dem Betriebs- und Gestaltungskonzept die Grundlage zu der nun vorliegenden Revision der Richt- und Nutzungsplanung sowie dem Gestaltungsplan Bülach Nord. Diese sind auch als Antwort auf die Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) des Bundes zu verstehen, welche eine Entwicklung der Wohngebiete im Westen und Süden der Stadt stark einschränken. Ebenfalls berücksichtigt wurden die raumordnungskonzeptionellen Vorgaben von Kanton und Region.
Vorgaben durch Raumordnungskonzepte von Kanton und Region
Der Kanton Zürich und auch die Region streben mit den laufenden Revisionen ihrer Richtpläne für das Siedlungsgebiet eine nachhaltige Entwicklung an. Dabei geht der Kanton von einer weiteren Bevölkerungszunahme aus. Diese Zunahme soll weitgehend in den städtischen Räumen stattfinden. Neues Siedlungsgebiet soll nicht mehr erschlossen werden.
Bei der laufenden Revision mussten folgende übergeordnete Forderungen berücksichtigt werden:
Erstens ist die Zukunftstauglichkeit der Siedlungsstrukturen sicherzustellen und zu verbessern. Dies soll insbesondere durch eine Siedlungsentwicklung gegen innen und den Erhalt und die Steigerung der Wohnqualität erfolgen. Zweitens ist die Entwicklung der Siedlungsstruktur auf den öffentlichen Verkehr auszurichten. Die S-Bahn bildet das Rückgrat der Siedlungsentwicklung. Der öffentliche Verkehr hat mindestens die Hälfte der Verkehrszunahme zu übernehmen, welcher nicht auf den Velo- und Fussverkehr entfällt und drittens kann neues Siedlungsgebiet nicht mehr erschlossen werden. Mit dem Projekt Bülach Nord werden diese Vorgaben vollumfänglich erfüllt.
Industrie im Jakobstal
In einer von den Gemeinden Bülach und Hochfelden gemeinsam erarbeiteten Entwicklungsstudie zur Erweiterung des Siedlungsgebietes im Jakobstal ist angedacht, dass die in Bülach Nord wegfallende industrielle Nutzung direkt beim Autobahnzubringer Bülach West ins Jakobstal verlegt werden kann. Der Regierungsrat hat das in der zurzeit laufenden Revisionsvorlage des kantonalen Richtplans berücksichtigt. Abzuwarten ist aber noch die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative.
Testplanung
Der Stadtrat beschloss 2009 eine Testplanung in Bülach Nord durchzuführen. Dabei wurden zwei Ziele erreicht: Zum ersten kann eine nachhaltige Stadtentwicklung realisiert werden. Die Potentiale der Areale Herti, Bahnhof, Glashütte und Bülachguss hinsichtlich ihrer siedlungs-, verkehrs-, freiraum- und nutzungsplanerischen Aspekte sind bekannt. Zweitens flossen die Ergebnisse der Testplanung in die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) ein und sind auch Grundlage für den Gestaltungsplan Bülach Nord.
Richt- und Nutzungsplanung
Mit dem vom Planungsbüro Daniel Christoffel (Gattikon ZH) revidierten Richt- und Nutzungsplan (Zonenplan, Bau- und Zonenordnung) erhalten die Grundeigentümer Rechtssicherheit für die angestrebte gemischte Nutzweise in Bülach Nord. Ein ausgewogener Nutzungsmix mit einem hohen Wohnanteil soll realisiert werden. Die hauptsächlichsten Änderungen betreffen einerseits die Areale der Glashütte und der Bülachguss. Sie sollen grösstenteils nicht mehr der Industriezone, sondern neu der Zentrumszone ZB zugewiesen werden, damit die gewünschte gemischte Nutzung (Wohnen/Gewerbe/ Dienstleistungen etc.) realisiert werden kann. Andererseits betrifft die Revision das Areal Herti mit der Umzonung in die Zentrumszone ZA, welche die maximal zulässige Höhe von Bauten von 19,5 auf 16,5 m reduziert und damit mit dem Mass der südlich angrenzenden Zentrumszone in Übereinstimmung bringt.
Gestaltungsplan
Der Gestaltungsplan Bülach Nord umfasst die vier Areale: Herti, Bahnhof, Bülachguss und Glashütte. Er wurde von Suter von Känel Wild AG (Zürich) erarbeitet. Mit dem Gestaltungsplan werden vor allem folgende Ziele verfolgt: gut gestaltete Überbauungen, eine dichte Bauweise mit der Möglichkeit zum Bau von Hochhäusern auf dem Glashüttenareal, eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung, besonders gut gestaltete öffentliche Freiräume mit einem attraktiven Fuss- und Radwegnetz, ein effizienter Lärmschutz, eine fortschrittliche Energieversorgung sowie die Förderung des öffentlichen Verkehrs.
Der Gestaltungsplan erlaubt den Bau von Wohnungen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Schulen und höchstens mässig störende gewerbliche und kulturelle Betriebe. Vorgesehen sind Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 1‘500 m2 pro Gebäude, nicht erlaubt sind Fachmärkte und Einkaufszentren.
Parallel zum Mitwirkungsverfahren des öffentlichen Gestaltungsplanes wurde im Frühjahr 2012 auch die Planvorlage zur Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung während 60 Tagen zur Mitwirkung aufgelegt. Einer beträchtlichen Anzahl der Anträge aus der Öffentlichkeit konnte ganz oder teilweise entsprochen werden.
Verkehr
Die Veränderungen in Bülach Nord bedingen Anpassungen und Ergänzungen an den Verkehrsanlagen. Mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept wird aufgezeigt, wie der neue Stadtteil und die ganze Stadt die erwartete Zunahme an Einwohnerinnen und Einwohner und Arbeitsplätzen bezüglich der Verkehrsführung und Dimensionierung der Erschliessungsanlagen bewältigen kann. Dabei wurden auch die Vorgaben des Gesamtverkehrskonzepts berücksichtigt und koordiniert. Klar, dass infolge der ausgezeichneten Lage der öffentliche Verkehr besonders zu berücksichtigen ist.
Entwicklungsvereinbarung und preisgünstiger Wohnraum
Im Rahmen einer Entwicklungsvereinbarung beteiligen sich die Grundeigentümer im Sinne einer partnerschaftlichen Lösung substanziell mit ca. 15 Millionen Franken an den Kosten für die notwendigen Infrastrukturanlagen sowie an den Werkleitungen. Dabei inbegriffen ist die kostenlose Landabtretung für die notwendigen strassenseitigen Massnahmen. Eine weitere Vereinbarung mit den Grundeigentümern bezieht sich auf die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum. So müssen 10 Prozent der Mietwohnungen 15 Prozent günstiger vermietet werden.
Chance für die Zukunft
Bülach Nord ist ein wichtiger Entwicklungsschritt für die Stadt. Damit wird in unmittelbarer Nähe zum öffentlichen Verkehr, zur Autobahn und zum Bülacher Zentrum Wohnraum für ca. 2‘000 Einwohner sowie mehrere Hundert neue Arbeitsplätze geschaffen und ein grosses Investitionsvolumen ausgelöst, welches das notwendige nachhaltige wirtschaftliche Wachstum der Stadt Bülach sicherstellt. Die Stadt Bülach ist sich ihrer Zentrumsfunktion im Zürcher-Unterland bewusst. Sie will diese Rolle innerhalb des bestehenden Siedlungsraums an ausgezeichneter Lage – vor allem bezüglich der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr – wahrnehmen.
Nächster Schritt
Antrag und Weisung zur Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung, dem öffentlichen Gestaltungsplan Bülach Nord und dem Rahmenkredit werden nun dem Parlament überwiesen. Als erstes wird sich die Fachkommission damit befassen. Falls das Parlament dem Antrag zustimmt, muss die Richtplanung- und Nutzungsplanung noch von der kantonalen Baudirektion genehmigt werden.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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