Sozialbehörde überführt Person des Sozialhilfebetrugs

Eine Person bereicherte sich unrechtmässig mit Sozialhilfe-Leistungen im Umfang von 13 900 Franken. Der Sozialbehörde ist es mit Hilfe der Stadtpolizei gelungen, die Person zu überführen.

Die unrechtmässige Bereicherung erfolgte zwischen Januar 2012 und März 2014. Die Sozialbehörde zeigte die beschuldigte Person an. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte sie unbedingt zu 100 Tagessätzen zu je 100 Franken Geldstrafe. Zudem muss sie die ertrogene Summe der Stadt Bülach zurückerstatten. Bereits im 2006 wurde diese Person in einer anderen Gemeinde wegen Sozialhilfebetrug verurteilt.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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