Revision Entschädigungsverordnung (EVO)

Revision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre (Entschädigungsverordnung, EVO)

Das Wichtigste in Kürze

Im Legislaturprogramm 2014–2018 hat sich der Stadtrat unter dem Leitsatz „Behörden und Verwaltung richten sich auf 22 000 Einwohnerinnen und Einwohner aus“ zum Ziel gesetzt, die politischen Strukturen zu überprüfen und zu optimieren.

Mit weiterhin sieben Mitgliedern im Stadtrat und Nebenämtern mit definierten Pensen will der Stadtrat das Milizsystem stärken, den Stadtrat gesellschaftlich und politisch breiter abstützen und die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und politischem Amt gewährleisten.

In der vorliegenden Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre (Entschädigungsverordnung EVO) sind die dazu notwendigen sowie weitere Anpassungen vorgenommen worden. Aus der Erhöhung der Entschädigung für den Stadtrat und die Kommission für Grundsteuern resultieren jährlich wiederkehrende Mehrkosten von Fr. 117 982.00.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Die revidierte Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre
    (Entschädigungsverordnung EVO) vom 22. März 2017 wird genehmigt.

  2. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Wird ein solches ergriffen, wird das Büro des Gemeinderats mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.