Öffentliches Testschiessen – Aufruf zum Hören und Reagieren
Momentan liegt der kantonale Gestaltungsplan für die geplante Jagdschiessanlage Widstud Bülach öffentlich auf. Auf Wunsch der Stadt Bülach führt der Kanton Zürich ein Testschiessen durch, damit die Bevölkerung eine Vorstellung von den zu erwartenden Lärmimmissionen erhält.
Der Stadtrat ruft Einwohnerinnen und Einwohner auf, sich persönlich ein Bild der Lärmimmissionen zu machen und diesbezüglich ihre Einwendungen im Rahmen des Einwendungsverfahrens an das Amt für Raumplanung des Kantons Zürich, 8090 Zürich zu senden.
Das Schiessen findet statt:
Montag 25. August 2014, 17.00 bis 18.30 Uhr
Es werden Testserien mit Kugeln und Schrot jeweils zuerst ohne und dann mit provisorischem Schallschutz geschossen. Da der Schallschutz nur provisorisch eingerichtet werden kann, werden die Lärmimmissionen der fertigen Anlage geringer ausfallen als jene des Testschiessens.
Schiessprogramm
- 17.00 Uhr: Schiessen Kugelbüchse ohne Schallschutz
- 17.10 Uhr: Schiessen Kugelbüchse mit provisorischem Schallschutz
- 17.25 Uhr: Schiessen Schrotflinte ohne Schallschutz
- 17.35 Uhr: Schiessen Schrotflinte mit provisorischem Schallschutz
- 17.50 Uhr: Schiessen Kugelbüchse ohne Schallschutz
- 18.00 Uhr: Schiessen Kugelbüchse mit provisorischem Schallschutz
- 18.10 Uhr: Schiessen Schrotflinte ohne Schallschutz
- 18.20 Uhr: Schiessen Schrotflinte mit provisorischem Schallschutz
Es wird jeweils eine Serie von 20 Schuss geschossen.
Während des Testschiessens werden an vier Standorten die auftretenden Lärmimmissionen mit Messgeräten registriert. Interessierte haben die Möglichkeit, an den einzelnen Standorten die Messungen direkt mit zu verfolgen. An den Messpunkten ist je ein Experte zur Beantwortung von Fragen anwesend.
Vorsicht während des Testschiessens
Das Testschiessen muss in der offenen Kiesgrube Widstud durchgeführt werden, in der später die gut gesicherte Jagdschiessanlage steht. Während des Testschiessens sind das Areal und die unmittelbar anliegenden Strassen durch rot/weisse Schiessfahnen ab-gesperrt und mit Warnhinweisen versehen. Das Betreten des gefährdeten Gebiets (siehe Plan) ist bei aufgestellten Schiessfahnen verboten.
Öffentliche Auflage des kantonalen Gestaltungsplans
Während der öffentlichen Auflage des kantonalen Gestaltungsplans vom 17. Juni 2014 bis zum 25. September 2014 kann jedermann zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis 25. September 2014 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumplanung des Kantons Zürich, 8090 Zürich, einzureichen.
Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten im Stadtbüro, Hans-Haller-Gasse 9, 8180 Bülach, sowie beim Amt für Raumentwicklung, Zollstrasse 36, 8090 Zürich (2. Stock, Anmeldung Büro 228), statt.
Plan mit Messpunkten
Den Plan finden Sie weiter unten als pdf-Datei.