Neuverhandlung Baurechtsvertrag zwischen Stadt Bülach und Fussballclub Bülach
Der Fussballclub Bülach (FCB) trainiert auf einem Areal mit zwei Fussballplätzen und Garderobengebäuden in der Gringglen. Die Stadt Bülach ist zwar Eigentümerin des Bodens, hat es dem FCB aber mittels eines Baurechtsvertrags bis 2036 zur Nutzung überlassen. Nun soll das Baurecht aufgehoben und ein neuer Vertrag für das Nutzen und den Betrieb der Fussball-Infrastruktur abgeschlossen werden. Damit soll eine klare und nachhaltige rechtliche Vertragsgrundlage zwischen der Stadt und dem FCB geschaffen werden. Der Stadtrat hat den entsprechenden Antrag an den Gemeinderat verabschiedet.
Die Stadt Bülach ist seit 2012 mit dem Vorstand des FC Bülach im Gespräche, um neue Vertragsgrundlagen zu schaffen. Nun liegt ein Vertrag für die Aufhebung des Baurechtsvertrags von 1961 auf der Fussballanlage Gringglen vor. Gleichzeitig soll ein neuer verwaltungsrechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Bülach und dem FC Bülach betreffend Nutzung und Betrieb der Fussball-Infrastruktur in Kraft treten.
Aufhebung des Baurechts
Der erarbeitete Vertrag zur Aufhebung des Baurechtsvertrags von 1961 besteht aus diesen Eckwerten:
- Das Baurecht wird per 1. Januar 2014 ersatzlos aufgehoben und im Grundbuch gelöscht.
- Der FCB verzichtet auf eine Entschädigung.
- Die Formalitäten und Verfahrenskosten werden durch die Stadt Bülach getragen.
- Die Stadt Bülach erklärt sich bereit, die Fussball-Infrastruktur aufzuwerten (Sanierung oder Neubau Garderoben und Tribüne, Sanierung Naturrasenplatz 1, Verbesserung der Stromversorgung).
- Die Stadt Bülach ist verpflichtet, Realersatz zu leisten, falls das Grundstück bis 2036 einer anderen Nutzung zugeführt wird.
Durch diesen Vertrag entstehen für die Stadt Bülach in den nächsten Jahren weitere einmalige Kosten im Umfang von ca. 1,6 bis 3 Millionen Franken. Am meisten ins Gewicht fallen die Aufwendungenv on 1,3 Millionen Franken für die Sanierung bzw. die 2,6 Millionen Franken für den Neubau des Garderobengebäudes und der Tribüne Gringglen. Die Sanierung des Naturrasens auf Platz 1 schlägt mit 200 000 bzw. 300 000 Franken bei einer Erneuerung zu Buche. Die Verbesserung der Stromversorgung kostet 50 000 Franken.
Verwaltungsrechtlicher Vertrag
Der neue Vertrag, betreffend Nutzen und Betrieb der Fussball-Infrastruktur hat die Absicht, dass die Stadt Bülach die Verantwortung und die Kosten für alle baulichen Massnahmen und den grossen Unterhalt übernimmt. Dies beinhaltet die Gebäudereinigung, den grossen Platzunterhalt und den kompletten Unterhalt für den Kunstrasen. Zudem bezahlt die Stadt Bülach Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Abfallentsorgung.
Die Betriebsführung bleibt beim FC Bülach. Er bezahlt jährlich eine Miete von 20 000 Franken. Sobald die werterhaltenden Massnahmen auf der Anlage erfolgt sind, beträgt die Miete 30 000 Franken jährlich zuzüglich 15 % Abgaben auf den Brutto-Reklameeinnahmen. Zudem übernimmt der FC Bülach die Kosten und das Ausführen des kleinen Unterhalts. Gesamthaft verbleiben für die Stadt Bülach jährlich wiederkehrende Kosten von 200 000 Franken.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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