Neue Unterkunft für Asylsuchende

Die Stadt Bülach mietet an der Feldstrasse 72, Bülach, befristet Unterkünfte zum Beherbergen von Asylsuchenden. Die neue Unterkunft löst teilweise die im Januar 2016 als Asylunterkunft geöffnete Zivilschutzanlage ab, welche nur als kurzfristige Lösung dient. Die einmaligen Investitionskosten betragen 101 500 Franken, die jährlichen Mietkosten 126 000 Franken.

Der Regierungsrat hat anfangs November 2015 informiert, dass das Kontingent zur Aufnahme von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen per 2016 erhöht wird. Bülach beherbergt seit anfangs 2016 rund 40 Personen mehr als bisher. In der Folge wurde im Januar 2016 als Sofortmassnahme die Zivilschutzanlage an der Allmendstrasse 4a geöffnet. Dabei war von Beginn weg klar, dass die unterirdische Unterkunft ohne Tageslicht nur eine kurzfristige Lösung sein kann.

Bei den Räumlichkeiten an der Feldstrasse 72 handelt es sich um ehemalige Arbeiterunterkünfte. Die Räume sind geeignet, um rund 27 Asylsuchende zu beherbergen. Die Stadt Bülach mietet befristet zwölf Zimmer inklusive Kochgelegenheiten und sanitären Einrichtungen. An der Feldstrasse werden Asylsuchende wohnen, welche bisher schon in Bülach Unterkunft hatten und sich am bisherigen Ort bewährt haben. Die Unterkunft ist tagsüber und punktuell auch nachts durch Mitarbeitende der Stadt Bülach betreut.

Damit die Unterkunft für Asylsuchende genutzt werden kann, ist ein separater Zugang mittels Treppenturm zu errichten. Bülach übernimmt die Hälfte der Errichtungskosten, das entspricht einem Betrag von 67 500 Franken. Die andere Hälfte der Kosten trägt die Vermieterin des Gebäudes. Insgesamt belaufen sich die Investitionskosten auf 101 500 Franken. Nebst dem Beitrag an das Errichten des separaten Zugangs sind für das Umsetzen der gesetzlich geforderten Brandschutzmassnahmen und Einrichtungen 34 000 Franken vorgesehen. Die jährlichen Mietkosten betragen 126 000 Franken (inkl. Nebenkosten). Demgegenüber stehen Erträge durch Rückerstattungen des Kantons von ca. 150 000 Franken pro Jahr.

Der Stadtrat hat die Miet- und Baukosten genehmigt und als gebunden erklärt. Dies, da die Stadt Bülach aufgrund übergeordnetem Recht zur Beherbergung von Asylsuchenden verpflichtet ist.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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