Nachtragskredit Neubau Garderobengebäude Gringglen, Antrag und Weisung an den Gemeinderat
Der Gemeinderat hat am 23. Mai 2016 einen Kredit von 2,1 Millionen Franken für den Neubau des Garderobengebäudes und die Verstärkung der Stromzufuhr bei der Fussballanlage Gringglen genehmigt. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass mit dem bewilligten Kredit das Gebäude nicht wie geplant gebaut werden kann. Aus diesem Grund beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Nachtragskredit von
1,206 Millionen Franken.
Bei der ersten Submission im September 2016 ging nur ein Angebot ein, welches deutlich über dem bewilligten Kredit lag. Die Baukommission entschied das Submissionsverfahren aus wichtigen Gründen (Kosten erheblich höher als Kostenvoranschlag, kein wirksamer Wettbewerb erfolgt) abzubrechen und nochmals eine Ausschreibung durchzuführen. Der Entscheid erfolgte in Absprache mit der Fachkommission IV und der Rechnungsprüfungs-kommission. Die zweite Submission wurde im selektiven Verfahren (2-stufig) durchgeführt.
Die neun eingegangenen Angebote liegen deutlich über dem vom Gemeinderat bewilligten Kredit. Das beste Angebot hat die Baltensperger AG (Seuzach ZH) mit 3,139 Millionen Franken eingereicht. Basierend auf diesem Angebot betragen die Gesamtkosten des Projekts 3,456 Millionen Franken. Darin enthalten sind die Baunebenkosten sowie die bereits entstandenen Projektierungskosten. Der FC Bülach wird sich mit 150 000 Franken am Neubau beteiligen. Damit belaufen sich die Investitionskosten inkl. MwSt. für die Stadt Bülach auf 3,306 Millionen Franken. Nach Abzug des bereits bewilligten Kredits von 2,1 Millionen Franken wird ein Nachtragskredit von 1,206 Millionen Franken benötigt.
Die Angebote der 1. und 2. Submission haben gezeigt, dass das Garderobengebäude im definierten Bestellumfang nur mit einer baulichen Investition von rund 3,1 Millionen Franken erhältlich ist. Kostensenkungen wären nur durch einschneidende Leistungsreduktionen möglich, welche spürbare funktionale Auswirkungen hätten. Die heute bestehende Immobilie hat das Ende ihres Lebenszyklus‘ erreicht.