Medienmitteilung der Sozialbehörde: Sozialbehörde Bülach setzt sich für wirkungsvollere Instrumente ein

Die Sozialbehörde der Stadt Bülach setzt sich dafür ein, dass die Organe der Sozialhilfe wirkungsvollere Instrumente für ihre Arbeit erhalten.

Die Aufgabe der Sozialbehörde ist es, die Existenz bedürftiger Personen zu sichern und ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration zu fördern.

Die Sozialbehörde Bülach ist deshalb bemüht, Sozialhilfebeziehenden Perspektiven bieten zu können und dabei mit öffentlichen Geldern verantwortungsbewusst umzugehen. Sämtliche Anstrengungen und Investitionen zielen auf die wirtschaftliche Selbstständigkeit von Betroffenen ab. Die Organe der Sozialhilfe haben jeden Fall einzeln zu prüfen und dabei strenge gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Gesetzliche Vorgaben

Der Kanton Zürich hat bestimmt, dass Personen aus dem Migrationsbereich (die ursprünglich über ein Asylgesuch in die Schweiz gekommen sind) mit Aufenthaltsstatus F und B nach den Gesetzmässigkeiten der wirtschaftlichen Hilfe unterstützt werden. Damit gelangen die SKOS-Richtlinien zu Anwendung. Diese gelten, wie bei allen anderen Sozialhilfeempfangenden auch, als verbindlich. In der Arbeit mit Personen aus dem Migrationsbereich mit einem Asylhintergrund ist aber festzustellen, dass die ausbezahlten Unterstützungsleistungen für die Betroffenen verhältnismässig hoch ausfallen. Und dass die Möglichkeiten zur Sanktionierung im Bedarfsfall zu wenig wirkungsvoll sind.

Auswirkungen auf den Alltag der Sozialhilfe

Mitte Mai 2016 hatte die Stadt Bülach über 110 Asylsuchende und über 60 Personen mit Ausweis F oder B mit einem Asylhintergrund zu betreuen. Davon stammt der grösste Teil aus afrikanischen Ländern, wobei Eritrea die grösste Gruppe bildet.

Die Sozialbehörde stellt fest, dass zum Teil die Bereitschaft zur Mitarbeit und das Bestreben, ihre eigene Situation zu verändern und ohne staatliche Unterstützung leben zu wollen, fehlt. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten, welche der Sozialhilfe zur Verfügung stehen, beeindrucken die Betroffenen offensichtlich kaum. Die Sozialbehörde wird sich deshalb für wirkungsvollere Instrumente einsetzen:

  • Der Sonderstatus bezüglich Finanzierung für vorläufig aufgenommene Personen mit Ausweis F und B, Entschädigung nach Sozialhilfegesetz, ist rückgängig zu machen.
  • Anstelle von Bargeld alternative Unterhaltsentschädigungen abgeben.

Die öffentlichen Gelder sollen jenen Personen zukommen, die diese auch benötigen.

Pascal Sidler
Stadtschreiber-Stellvertreter
Tel. 044 863 11 20
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