Kantonaler Gestaltungsplan Jagdschiessanlage Widstud Bülach
Mit der öffentlichen Auflage zum Gestaltungsplan „Jagdschiessanlage Widstud“ rückt das Realisieren dieser Anlage einen wesentlichen Schritt näher. Der Bau der Jagdschiessanlage in unmittelbarer Nähe der Bülacher Siedlungsgebiete beunruhigt die Bevölkerung gleichermassen wie den Stadtrat.
Neben dem Stadtrat haben sich auch zahlreiche Bülacherinnen und Bülacher im Anhörungsverfahren der Baudirektion zum Eintrag der Jagdschiessanlage im kantonalen Richtplan dahingehend geäussert, dass der gesetzliche Auftrag – die Ausbildung der Jägerinnen und Jäger – nicht in Abrede gestellt wird. Die Plananpassung ist inzwischen erfolgt und rechtskräftig. In Ausarbeitung ist zurzeit der Gestaltungsplan zu dieser Anlage. Obwohl das sportliche Schiessen im Aussenbereich auf insgesamt 25 Prozent beschränkt wird, sind die Sorgen um Lärm und weitere nachteilige Emissionen für die Bevölkerung nicht vom Tisch. Der Stadtrat sieht keinen Anlass, von seiner ursprünglichen Haltung abzuweichen. Er brachte in der Begleitgruppe zum Gestaltungsplan folgende Forderungen ein:
Lärmschutz
Die Jagdschiessanlage muss zwingend die geltenden Planungswerte der eidgenössischen Lärmschutzverordnung dauernd einhalten. Bei Nichteinhalten ist der Schiessbetrieb einzustellen, bis mit neuen Lärmschutzmassnahmen das Einhalten wieder garantiert werden kann. Spätere Erleichterungen sind nicht akzeptabel. Mit fest installierten Lärmmessgeräten an allen lärmsensitiven Orten ist die Einhaltung der Planungswerte dauernd zu überwachen.
Gestaltungsplan
Die Einsehbarkeit der Anlage ist auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Die Anlage ist möglichst tief in die heutige Kiesgrube zu bauen, auch aus Lärmschutzgründen. Bauten für einen möglichst optimalen Lärmschutz sind davon nicht betroffen.
Betriebszeiten
Vorgesehen ist, dass die Anlage von Montag bis Samstag an maximal 400 Schiesshalbtagen betrieben werden kann. Die Aussenanlagen sollen von 8 Uhr morgens bis abends um 19 Uhr in Betrieb sein können. Der Stadtrat verlangt ein restriktives Überprüfen der Betriebszeiten. Die Anlage soll an Sonn- und allgemeinen Feiertagen geschlossen sein.
Betriebsreglement
Es ist ein Betriebsreglement zu erstellen. Die Stadt als Standortgemeinde ist in das Verfahren einzubeziehen und soll beim Ausgestalten mitwirken. Gleiches gilt für spätere Änderungen. Das Betriebsreglement ist mit dem Baugesuch einzureichen.
Es muss sichergestellt werden, dass das Restaurant kein „Ausflugsziel im Grünen“ wird. Verlangt wird vom Anlagebetreiber ein jährlicher Betriebsbericht zuhanden der Stadt, welcher mindestens umfasst:
- Reporting Schusszahlen insgesamt und nach Kategorien
- Nachweis der Einhaltung des zulässigen Nutzungsanteils von max. 25 % der rein sportlichen Schützen in den Aussenanlagen, gemäss Bericht zum kantonalen Richtplan.
Die Anlage ist zu schliessen, falls das Betriebsreglement nicht eingehalten resp. die „Versprechungen“ des Gestaltungsplans nicht erfüllt werden.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
E-Mail
17. Juni 2014