Jagdpachtvergabe – Verwaltungsgericht bestätigt Vergabeentscheid der Stadt Bülach

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat mit Entscheid vom 5. Mai 2010 zwei von Kurt Zimmermann gegen die Stadt Bülach erhobene Beschwerden abgewiesen. Mit seinen Entscheiden hat das Verwaltungsgericht bekräftigt, dass die Vergabe der Jagdpacht 2009 – 2017 für die Reviere Bülach Nord und Bülach Süd rechtmässig erfolgt ist.

Diese gerichtliche Auseinandersetzung gründet in der Vergabe der Jagdpachten für die Periode 2009 – 2017. Am 3. März 2009 vergab der Stadtrat die Pachten für die Jagdreviere Bülach Nord und Bülach Süd. Den Zuschlag für das Jagdrevier Bülach Nord ging an die Jagdgesellschaft um Philipp Wieland, den Zuschlag für das Revier Bülach Süd erhielt die Jagdgesellschaft um Kurt Zimmermann. Am 26. Mai 2009 mussten die Reviere neu versteigert werden. Dies war für das Revier Bülach Nord nötig, weil der Bezirksrat einen Rekurs gegen den Vergabeentscheid des Stadtrats gutgeheissen hatte. Die Neuversteigerung des Reviers Bülach Süd wurde angesetzt, weil sich nachträglich herausstellte, dass nicht alle Mitglieder der Jagdgesellschaft um Kurt Zimmermann ein Jagdpatent für den Kanton Zürich besassen. Den Zuschlag für das Jagdrevier Bülach Süd erhielt dann mit Ernst Utzinger eine andere Jagdgesellschaft als die ursprünglich berücksichtigte um Kurt Zimmermann, während das Revier Bülach Nord wiederum an die Jagdgesellschaft um Philipp Wieland ging.

Gegen beide Entscheide rekurrierte Kurt Zimmermann beim Bezirksrat Bülach. Dieser wies die Rekurse jedoch ab. Auch die gegen die Bezirksratsentscheide erhobenen Beschwerden beim Verwaltungsgericht blieben erfolglos. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass die Vergabe der Jagdpacht rechtmässig und im Rahmen des der Stadt zustehenden Ermessensspielraums erfolgt sei. Es gab somit dem Stadtrat auf der ganzen Linie Recht.

Roger Suter
Stadtschreiber-Stv.
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