Entwicklung Bülach Nord schreitet voran
Öffentlicher Rahmengestaltungsplan und Teilrevision der Bau- und Zonenordnung liegen im Entwurf vor.
Die Testplanung zu Bülach Nord wurde im Frühjahr 2010 abgeschlossen. Nun sind die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen worden. Der Stadtrat hat den Entwurf zur Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung gutgeheissen und die öffentliche Auflage und Anhörung angeordnet. Damit ist ein weiterer Meilenstein erreicht, um das Gebiet um den Bahnhof Bülach siedlungsplanerisch neu auszurichten. Dies zehn Jahre nach Ende der Glasproduktion durch die Vetropack AG und der Eisengiesserei bei der Bülachguss AG.
Im April 2010 wurde die Testplanung zur städtebaulichen Entwicklung von Bülach Nord fertig gestellt (Hinweis auf Ergebnisse auf unserer Homepage). Die früheren Industriegelände der Glashütte Bülach und der Bülachguss AG sollen neu für Wohnungen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, für Freizeit- sowie bei Bedarf für Bildungseinrichtungen bereitgestellt werden. Der Stadtrat hiess vor zwei Jahren den Schlussbericht zur Testplanung und die darin enthaltenen Handlungsanweisungen für die anschliessende Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung, einschliesslich der Empfehlungen der Kommission für Stadtgestaltung, gut.
Komplexer Planungsprozess
Der weitere Planungsprozess war komplex und zeitintensiv. Zahlreiche rechtliche und planerische Fragen auf kommunaler wie übergeordneter Planungsstufe mussten geklärt werden. Zudem bedingt das kommunale Planungsvorhaben, dass der übergeordnete, regionale Siedlungsplan angepasst werden muss. Der Stadtrat beantragte der Planungsgruppe Zürcher Unterland (PZU) bereits im Herbst 2011, das in Bülach Nord bezeichnete Arbeitsplatzgebiet (vorgesehen für industrielle und gewerbliche Nutzungen) zugunsten der beabsichtigten Mischnutzungen zu redimensionieren. PZU und Baudirektion gaben diesen Frühling grünes Licht; die nutzungsplanerischen Absichten der Stadt stehen mit dem regionalen Raumordnungskonzept und den siedlungsplanerischen Absichten des Kantons im Einklang. Die Delegiertenversammlung der PZU hat am 29. März 2012 zugestimmt, das Arbeitsplatzgebiet zu reduzieren.
Wertvolle Zusammenarbeit mit beteiligten Grundeigentümern
Die an der Testplanung beteiligten Grundeigentümer hatten frühzeitig Gelegenheit, sich zum ersten Entwurf des öffentlichen Rahmengestaltungsplans vernehmen zu lassen. Dieser abstrahiert die siedlungsplanerischen Erkenntnisse und Anliegen aus der Testplanung. Schliesslich ist er die rechtsverbindliche Grundlage, aufgrund welcher die betroffenen Grundeigentümer private Detailgestaltungspläne ausarbeiten. Die erhaltenen Anregungen zum Rahmengestaltungsplan wurden vom Projektteam geprüft und mit den Grundeigentümern und ihren Fachleuten erörtert. Dieser weitere, konstruktiv verlaufene Prozess war überaus wertvoll. Wesentliche neue Erkenntnisse konnten in den Rahmengestaltungsplan integriert werden.
Stadtrat heisst Entwurf zur Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung gut
Am 18. April 2012 hat der Stadtrat den Entwurf zur Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung gutgeheissen und die zweimonatige öffentliche Auflage und Anhörung angeordnet. Damit liegen die für Behörden und betroffene Grundeigentümer massgebenden Rechtsgrundlagen für die bauliche Entwicklung des neuen Stadtteils in Bülach Nord im Entwurf vor. Sie umfassen den öffentlichen Rahmengestaltungsplan, die Teilrevision von Bau- und Zonenordnung und Zonenplan sowie die Anpassung des Verkehrsplans im Bereich Langsamverkehr. Hier sind die Erkenntnisse aus dem neuen städtischen Gesamtverkehrskonzept zum Gebiet Bülach Nord berücksichtigt worden.
Öffentliche Auflage und Anhörung
Die Pläne und zugehörigen Berichte werden ab 27. April 2012 während 60 Tagen im Stadtbüro öffentlich aufgelegt. Jedermann kann sich bis zum 25. Juni 2012 beim Stadtrat zu den Revisionsinhalten äussern. Gleichzeitig erfolgt auch die Anhörung der Nachbargemeinden als nebengeordnete Planungsträger sowie übergeordnet der Planungsgruppe Zürcher Unterland (PZU). Parallel werden die kantonalen Fachorgane die obligate Vorprüfung vornehmen. Anschliessend werden die Eingaben vom Projektteam beurteilt. Über Einwendungen, die nicht berücksichtigt werden, entscheidet gesamthaft der Gemeinderat, wenn er das Revisionspaket beschliesst. Der Stadtrat plant das Revisionspaket bis anfangs 2013 dem Gemeinderat unterbreiten zu können.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Am 3. Mai 2012, 19.30 Uhr, findet im reformierten Kirchgemeindehaus am Grampenweg 5 eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Planung Bülach Nord statt.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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