Entsorgung - Bundesgericht weist Klage gegen die Stadt Bülach ab

Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 6. März 2009 die von Werner Breitenstein gegen die Stadt Bülach erhobene Klage über rund CHF 1.1 Mio. vollumfänglich abgewiesen. Entsprechend diesem Verfahrensausgang hat das Bundesgericht die Verfahrenskosten in der Höhe von 20’000 Franken dem Kläger auferlegt. Damit bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom 10. Juli 2008, weshalb die langjährige Streitigkeit nunmehr definitiv erledigt ist.

Hintergrund dieser gerichtlichen Auseinandersetzung bildet die von der Stadt Bülach im Herbst 2005 ausgesprochene Kündigung, mit welcher das langjährige Vertragsverhältnis mit Werner Breitenstein betreffend die Entsorgung der Siedlungsabfälle auf dem Gebiet der Stadt Bülach vorzeitig aufgelöst wurde. Die seinerzeitige Vertragsauflösung erfolgte im Wesentlichen deshalb, weil die Werner Breitenstein zu entrichtende Abgeltung für die Abfuhr von Siedlungsabfällen eine Entwicklung genommen hatte, die in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen mehr stand. Zwecks einvernehmlicher Bereinigung dieser unbefriedigenden Situation unterbreitete die Stadt Bülach ihrem Vertragspartner ein attraktives Angebot für eine Vertragsanpassung, welches von Werner Breitenstein leider abgelehnt wurde. Demgemäss verblieb der Stadt Bülach keine andere Wahl, als von der vertraglich vorgesehenen Kündigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, um die Interessen der Bülacher Bevölkerung zu wahren. In der Folge versuchte Werner Breitenstein, die ausgesprochene Kündigung für nichtig bzw. ungültig erklären zu lassen, was ihm die angerufenen Instanzen indessen verwehrten. So trat das Zürcher Verwaltungsgericht auf eine im Januar 2006 eingereichte Feststellungsklage mit Beschluss vom 15. Juni 2006 nicht ein, worauf Werner Breitenstein im November 2006 durch seinen Rechtsvertreter eine Leistungsklage über einen Forderungsbetrag von rund CHF 1.1 Mio. erheben liess. Diese Klage wies das Zürcher Verwaltungsgericht mit Entscheid vom 10. Juli 2008 vollumfänglich ab. Entsprechend diesem Verfahrensausgang auferlegte das Verwaltungsgericht die Verfahrenskosten in der Höhe von über 40'000 Franken dem Kläger und verpflichtete diesen gleichzeitig, der Stadt Bülach eine Prozessentschädigung von 6'000 Franken zu bezahlen. Gegen diesen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts reichte Werner Breitenstein im September 2008 Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird das vom Bülacher Stadtrat gewählte Vorgehen nunmehr auch höchstrichterlich bestätigt. Dank der vorzeitigen Vertragsauflösung erfolgt die Kehrichtentsorgung in der Stadt Bülach heute deutlich günstiger. Pro Jahr beträgt die Einsparung über 400 000 Franken, woraus bei einer Aufrechnung auf die verbleibende Vertragsdauer eine Einsparung von insgesamt rund 1.5 Millionen Franken resultiert. Als direkte Folge dieser Einsparung konnten die Grundgebühren per 1. Januar 2007 um rund ein Drittel gesenkt werden, wovon alle Bülacher Gebührenzahler profitieren.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25

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