Einführung einer Tempo-30-Zone im Quartier Gringglen/Böswisli

Im März 2006 reichten Anwohnerinnen und Anwohner rund um das Schulhaus Böswisli eine Petition für die Einführung einer Tempo-30-Zone im Quartier ein. Der Stadtrat beauftragte daraufhin ein externes Planungsbüro mit der Ausarbeitung eines verkehrstechnischen Gutachtens. Dieses wurde der Kantonspolizei Zürich zur Stellungnahme unterbreitet. Im November 2007 wurden die Anwohnerinnen und Anwohner über die Einführung einer
Tempo-30-Zone im Gebiet Gringglen/Böswisli orientiert. Im September 2008 hat die Kantonspolizei die Verfügung zur Einführung der Tempo-30-Zone erlassen.

Die Publikation der Signalisationsverfügung sowie der zur Einführung der Tempo-30-Zone notwendigen baulichen Massnahmen erfolgte anfangs Oktober 2008. Aufgrund der Publikation gingen beim Stadtrat zwei Einsprachen ein, welche sich jedoch nicht gegen die baulichen Massnahmen richten. Gleichzeitig gingen beim Regierungsrat drei Rekurse gegen die Signalisationsverfügung der Sicherheitsdirektion ein.

Der Stadtrat hat nun die baulichen Massnahmen gestützt auf § 15 Abs. 2 Strassengesetz festgesetzt und für die Realisierung der Tempo-30-Zone einen Kredit von 130 000 Franken bewilligt. Die örtliche Bauleitung wurde an die WS Ingenieure AG (Bülach) vergeben. Gleichzeitig hat der Stadtrat zuhanden des Regierungsrats (als Rekursinstanz gegen Verkehrsanordnungen) seine Vernehmlassung zu den drei Rekursen verabschiedet.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail senden